Erstattung der Auslagen (Porto, Kopien, etc.)

Guten Tag,
kann der Kläger bei erfolgreich geführtem (gewonnenem) Zivilprozess gegen eine Versicherung die ihm entstandenen Auslagen wie Porto, Kopien, Materialkosten, Beratungsgespräch beim Verbraucherschutz usw. dem Prozessgegner in Rechnung stellen.
Auf welche Rechtsvorschriften kann er sich bejahenden Falls berufen?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich.
Tutein

Hallo,

ja, man kann unmittelbare Kosten geltend machen, das geschieht im Zusammenhang mit dem Zurückfordern der vorgestreckten Gerichtskosten etc.
Wie genau weiß ich leider auch nicht.

Falls man einen Anwalt hat, dann ist der dafür zuständig.

Sollte das ohne Anwalt sein und sich hier kein Kundiger mehr finden mal beim Gericht anrufen und den Rechtspfleger verlangen. Der sollte das dann eigentlich erklären.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo !

Heisst es nicht im Urteil " … die notwendigen Auslagen des Klägers trägt bei Beklagte. " ?

mfG
duck313