Hallo Sozial-Experten,
Hallo,
es ergibt sich demnächst folgende Konstellation:
ein Leistungsbezieher von ALG II bekommt die Möglichkeit, auf 400-Euro-Basis einen Fahrdienst für ein Unternehmen zu machen. Dies soll mit dem PKW des ALG-II-Beziehers erfolgen, wofür er zu den 400,–€uronen noch die nachgewiesenen Km bezahlt bekommt.
der direkte Weg des Arbeitnehmers zu seiner Arbeitsstelle ist bereits in den anrechnungsfreien 100 € des Verdienstes pauschal berücksichtigt.
Wenn nötige Fahrtaufwendungen ( im genannten Beispiel : Fahrdienste ) höhere Aufwendungen als die Pauschale bedingen, so können diese auch bei der Berechnung des anrechenbaren Verdienstes zusätzlich gegen ausreichende Nachweise berücksichtigt werden.
Stimmen aus der Agentur behaupten, dass die Fahrkosten bereits vom Regelsatz abgedeckt werden, doch meines Erachtens handelt es sich hier um die Kosten für die tägl. Fahrten zur Arbeit, oder?
So sieht es aus. " Die Fahrt des AN zur Firma ".
Die 400 € würden dann für die Arbeit gezahlt. Die geleisteten Kilometer während der Arbeit ( Dienstfahrt mit eigenem Fahrzeug ) wären ja kein Zuverdienst, wenn der AG diese Fahrten in angemessener Höhe entschädigt.
Hier wäre dann lediglich zu schauen, in welcher Höhe diese Entschädigung vom Jobcenter pauschal je gefahrenem KM ( Dienstfahrt ) berücksichtigt wird.
Natürlich ist der Zahlungsfluss über 400,–€ (der anteiligt gegengerechnet wird), doch die seitens des AG erstatteten Kilometer stellen doch nur die Aufwandentschädigung dar und keinen Lohn.
Also damit auch keinen Zugewinn.
Wie gesagt, es wären halt diesbezüglich ausreichende Nachweise zu führen.
( z.B. ein Fahrtenbuch und Tankquittungen )
Muss der ALG-II-Bezieher hier trotzdem befürchten, dass ihm dieses (Km-)Geld als Einkommen angerechnet wird?
Höchstens anteilig, wenn der AG pro Kilometer mehr bezahlt, als die Kilometerpauschale der ArGe nach SGB III für Dienstfahrten vorsieht.
Die angemessene Pauschale wird im Rahmen der Einkommensbereinigung dann zugunsten des Leistungsempfängers berücksichtigt. ( Also herausgerechnet )
Gruß ins Land!
makhl
mfg
nutzlos