Erstattung der Fortbildungskosten bei Kündigung

Guten Tag,
ein AN befindet sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis im Öffentlichen Dienst.
Ab August steht eine Fortbildung an (6x2 Tage), die ca. 1.500 Euro kostet. Der AN wird freigestellt, die Kosten werden komplett übernommen (+Fahrtkosten). Weitere Vereinbarungen gibt es nicht.

Was passiert, wenn der AN Mitte August kündigt und vor Ende der Fortbildung ausscheidet? Kann der Arbeitgeber dem AN dann Geld abknöpfen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Nein
Kostenbeteiligung des AN an Weiterbildungen für den Fall einer Kündigung müssen VORHER vereinbart werden und sind auch IMHO nur bis zu 2 Jahren nach der Weiterbildung gültig.

Gruß

Stefan