Erstattung der Hinsendekosten bei Widerruf

Hallo,

Es geht um den Widerruf eines, bei einem Internethändler bestellten Artikels mit einem Warenwert unter 40€.
Mister X hat die Ware erhalten und unbenutzt zurückgesendet. Die Rücksendekosten hat Mister X getragen und erwartete letztendlich zumindest eine Zurückerstattung der Hinsendekosten. Erstattet bekam er jedoch lediglich den reinen Warenwert ohne Hinsendekosten.In den aufgeführten AGBs des Händlers wird dieser Punkt nicht eindeutig geregelt, sondern lediglich auf die Rücksendekosten eingegangen.

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, email) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel § 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: XXX Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „ Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Tasten und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenlos. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung.

Nun hat Mister X im Netz ein wenig recherchiert und ist auf ein Urteil des europäischen Gerichtshof gestoßen: Link 1, Link 2

Er geht zwar davon aus, dass diese Urteile noch Bestand haben, würde jedoch gerne wissen, ob ihm jemand sagen kann, wie er prüfen kann, ob diese Urteile noch aktuell und somit rechtskräftig sind?

Ausgerichtete Grüße

Hallo,

der EuGH hat aufgrund einer Vorlage des BGH entschieden, national gilt in D das hier http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir…

VG
EK