Erstattung der KK-Zuzahlung bei ALGII

Hallo,

laut Gesetz wird der Betrag (bestehend aus Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung) zurückerstattet, wenn er über 2% des Brutto-Jahreseinkommens übersteigt.

Bei einem ALGII-Empfänger, der 345 EURO im Monat bekommt, wären das ab 83 EURO. Muss man dann einfach alle Belege der Krankenkasse am Jahresende zuschicken, oder wie funktioniert das??

Stimmt meine Rechnung überhaupt??
Vielen Dank für Aufklärung.

Axl

Hi Axl,

welche Beträge wann wie gültig sind bei ALGII weiss ich leider nicht. Wie aber die Beantragung auf Zurückerstattung laufen, bzw. auf Befreiung, kann ich dir sagen:

Die Krankenkasse schickt dir auf entsprechende Anfrage zunächst einen Bogen zu, auf dem die entsprechenden Angaben zum Einkommen gemacht werden müssen.

Dazu gehören - dies der guten Ordnung halber erwähnt - alle Guthaben und Einkommen des Versicherten (auch wenn das bei einem ALGII-Empfänger wohl nur diese Bezüge sein werden).

Die Krankenkasse setzt aufgrund dieser Angaben den gültigen Betrag fest, den es zu überschreiten gilt, um eine Rückerstattung zu rechtfertigen (oder eine Befreiung, wenn dies in Frage kommt).

Danach hat man zwei Möglichkeiten: a) man sammelt alle Belege und schickt sie jährlich zur Krankenkasse, die dann die überzähligen Beträge erstattet oder b) man zahlt einmal im Jahr den festgesetzten Betrag und ist für das restliche Jahr befreit.

Ist man sich nicht sicher, ob man jedes Jahr den Betrag erreicht, wird man natürlich a) wählen.

Die vorstehenden Angaben sind Erfahrungswerte aus dem letzten Jahr. Sollten sich in der Zwischenzeit bereits wieder Änderungen ergeben haben, bin ich darüber nicht informiert.

Hoffe hat erst mal geholfen.

Gruß
Nita

Hallo,
in soweit stimmt alles was der Kollege da geantwortet hat,
nur beim Einkommen liegt er etwas falsch.
Bist du verheiratet und deine Ehefrau hat auch Einkommen,
wird das mitgezählt.
Als Einkommen zählen alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, also
auch ggf. Kapitalerträge oder Erträge aus Vermietung und
Verpachtung. Was nicht zählt sind Guthaben, also z.B. hast
du 5000 € auf dem Sparbuch, werden die nicht mitgezählt, aber
die dafür erhaltenen Zinsen - alles klar ??

Gruss

Günter Czauderna

  1. Möglichkeit.

Danach hat man zwei Möglichkeiten: a) man sammelt alle Belege
und schickt sie jährlich zur Krankenkasse, die dann die
überzähligen Beträge erstattet oder b) man zahlt einmal im
Jahr den festgesetzten Betrag und ist für das restliche Jahr
befreit.

Hi,

die dritte Möglichkeit wäre, daß man die Belege solange sammelt, bis man ca. die Höhe der Zuzahlung erreicht hat (möglichst mehr, sonst darf man - wenn man mehr gesammelt hat - etwas später erneut alles abgeben) und dann bei der Krankenkasse einreicht. Dann ist man für den Rest des Jahres befreit.

Ist jedenfalls bei der 1%-Regelung so, denke, daß es auch bei nicht chronisch Kranken ähnlich sein könnte?

Denn für ALG2-Empfänger ist die einmalige „Vorauszahlung“ manchmal schwer machbar, die Befreiung wenn die 1% oder 2% erreicht sind aber eine erhebliche Erleichterung für den Rest des Jahres.

Viele Grüße
Silvia