Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge

Hallo,

wie ist es generell bei der Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen in der Steuererklärung für Arbeitnehmer in den Jahren 2010 und 2011? Ich habe gelesen, dass Beiträge bis 1.900 Euro voll steuerlich absetzbar sind. Dementsprechend sollten diese 1.900 Euro (sofern gleich oder mehr als 1.900 Euro Beiträge im jeweiligen Jahr geleistet wurden) doch voll erstattet werden - oder nicht? Ebenfalls vorausgesetzt, man hat mehr als 1.900 Euro auch an Steuern gezahlt.

So habe ich es auf vielen Webseiten gelesen und verstanden. „Testweise“ habe ich einfach mal alle Daten ins WISO Sparbuch 2011 eingetragen (für 2010) und als Erstattung spuckt es aktuell „nur“ etwa 46,00 Euro aus - die 1.900 Euro Krankenkassenbeiträge werden irgendwie ignoriert? Ist das ein Fehler in der Anzeige der Software oder woran kann das liegen?

Liebe Grüße!

Hallo,

So habe ich es auf vielen Webseiten gelesen und verstanden. „Testweise“ habe ich einfach mal alle Daten ins WISO Sparbuch 2011 eingetragen (für 2010) und als Erstattung spuckt es aktuell „nur“ etwa 46,00 Euro aus - die 1.900 Euro Krankenkassenbeiträge werden irgendwie ignoriert? Ist das ein Fehler in der Anzeige der Software oder woran kann das liegen?

Das liegt wahrscheinlich an einem falschen Verständnis.
Für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gelten diese 1.900€ nicht.
Die Beiträge werden allerdings auch nicht erstattet, sondern sie mindern lediglich das zu versteuernde Einkommen. Wer also ohne Berücksichtigung der KV + PV-Beiträge 25.000€ zu versteuerndes Einkommen hat und darauf möglicherweise 5.000€ Steuern zahlt, muss bei der Berücksichtigung der Beiträge von 1.900€ nur noch 23.100€ versteuern. Bei konstantem Steuersatz ergäben sich dann 4620€ Steuern. Also 380€ Steuern „gespart“. Somit hängt der „Steuerspareffekt“ vom individuellen Steuersatz ab.
Desweiteren wäre bei solchen Berechnungen in Programmen zu berücksichtigen, dass diese Steuerspareffekte bereits bei der EK-Steuervorauszahlung in Form der Lohnsteuer berücksichtigt sind, sich also daraus in der Regel kaum nennenswerte Erstattungen bei einer Steuererklärung (Veranlagung zu Einkommensteuer) ergeben. Man hat diese Entlastung also bereits erhalten.
Das alles kann dann dazu führen, dass diese 1.900€ in diesem Fall „nur“ zu 46€ weniger Steuern bzw. Steuererstattug führen.

Grüße

Hallo,

es ist eher umgekehrt: KV- und PV-Beiträge werden in der Höhe unbegrenzt steuerlich berücksichtigt, es gibt lediglich ggf. prozentuale Abzüge für Krankengeld und Zusatzleistungen. Wir wissen leider nicht, ob es hier sich um GKV oder PKV dreht. Nur wenn die KV-PV-Beiträge unter 1900 EUR liegen, gelten für alle Versicherungen zusammen die 1900 EUR.

Und sie werden vom steurpflichtigen Einkommen abgezogen, nicht von der Steuer.

Gruss

Barmer