Erstattung der Materialkosten einer Zahnbehandlung durch die Dienststelle nur zu 40%?

Hallo liebe Experten.
Ein Beamter (beihilfefähig zu 50%) bekommt einen Zahnersatz. Die Beihilfestelle seiner Dienststelle erstattet die Materialkosten nur zu 40%. Kann das sein? Und wenn ja, kann uns jemand sagen warum?
Anmerkung: Die private Krankenversicherung erstattet die Materialkosten zu 50%.

Hallo,
Zahnersatz habe ich (zum Glück trotz meiner 64 Jährchen auf dem Buckel) noch nicht abrechnen müssen, deshalb weiß ich die aktuelle Erstattungspraxis nicht aus eigener Erfahrung. Es wird aber in vielen Bereichen immer mehr von der Beihilfe nicht erstattet, z.B. auch bei den nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten. Die Zocker-Banken & Pleite-Staaten in EUROPA brauchen halt das Steuergeld, da bleibt für uns kleine Beamten nicht mehr so viel übrig…
Gruß Günter

Hallo,
es ist richtig, dass gemäß § 16 der Bundesbeihilfeverordnung die Material- und Laborkosten, die bei ZAhnersatz anfallen nur zu 40 % beihilfefähig sind. Das gilt nicht bei bestimmten Implantologischen Maßnahmen. Von den 40% wird dann Beihilfe in Höhe des Bemessungssatzes gezahlt.
Viele Grüße
H.H.

Hallo H.H.,
vielen Dank für die kompetente Antwort.
Genau diese Lösung haben wir nicht gefunden.
Davon ausgehend, dass diese Regelung keine Abweichung in der bayerischen BeihifeVO hat, wäre das also des Rätsels Lösung.
Nochmals vielen Dank dafür.
OpaausLeidenschaft