Erstattung der MwSt bei Unfall

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe, ich bekomme hier hinreichend Hilfe, insb. Gesetze und Rechtssprechungen, auf die ich mich berufen kann.

Bisweilen konnte ich keine eindeutige Informationen findet, die meine Vermutung bestaetigt.

Folgendes:
Wenn man einen Kfz-Unfall mit Schaden erlitten hat, bei dem nur noch der wirtschaftliche Totalschaden festgestellt werden kann, Integritaetsklausel kann durch die bereits bekannten Gegebenheiten nicht mehr angewendet werden, frage ich mich, wie ist mit der Erstattung der USt aussieht.
Im konkreter Fall: Das Gutachten liegt in Haenden, insb. weist das Gutachten den Netto- und Brutto-wiederbeschaffungswert auf, wobei dieser differenzbesteuert worden ist. Der Ersatzwagen, den man sich angeschafft hat, wurde regelbesteuert (denke, dass hier eine steuerlicher Vorteil fuer den Haendler vorliegt, sonst haette er das Auto auch differenzbesteuern koennen - oder?!).

Bisweilen hat die Versicherung den Netto-Wiederbeschaffungswert ausbezahlt, mit dem gesetzlichen Hinweise, dass, wenn eine Ersatzbeschaffung konkret erfolgt ist, eine Erstattung der Steuer besteht.
Und hier besteht das Problem: Einerseits soll der Versicherungsnehmer nicht schlechter gestellt werden als vor dem Unfall, andererseits soll er aber auch die Schadensminderungsobliegenheit unter anderem beachten.
Die Versicherung meint, dass leidglich die Differenz von Brutto- und Nettowiederbschaffungswert, also die Differnenzbesteuerung, welche ca. 2 % darstellt, auszubezahlen hab, wobei ich der Meinung bin, bedingt durch die Tatsache, dass ein Ersatzfahrzeug bei einem Haendler gekauft worden ist, welches regelbesteuert worden ist, dass die 19 % der Ersatzbeschaffung beglichen werden muss, sofern den Netto-Kaufpreis eben den znetto-Wiederbschaffungswert nicht uebersteigt…

Vielleicht alles ein wenig verwirrend, dennoch hoffe, ich, dass mir jemand anhand Gesetze etc. dies untermauern kann.

Vielen Dank & viele Gruesse

Michael

Hallo,

also das könnte eine Versicherungs- und Steuerfrage sein. Auf jeden Fall ist sie hier falsch.
Irgendwie wird man nicht so richtig schlau, warum hier eine Differenzbesteuerung vorliegen könnte.

Grüße

Hallo,

vielen Dank fuer Deine Antwort.

Richtig, die Frage bzw. der Sachverhalt ist auch bereits im Board Verkehrsrecht gestellt worden. Da dieser Sachverhalt aber mehrere Bereiche betrifft, sah ich es fuer sinnvoll an, diesen auch in diesem Board zu stellen.

Ich finde dies eigentlich ganz schluessig: Da sich das Auto, welche als Totalschaden quantifizert werden muss, in einem Zustand findet, der es hergibt, dies eben Differenz zu besteuern. Bei der Neuanschaffung eines Gebrauchwagens ist das Auto regelbesteuert worden.

Wchtig ist es fuer mich, bestaetigt zu bekommen, dass man die Ust (von der Versicherung?!) zurueckerstatte bekommt, sofern bzw. maximal der Nettoverkaufswert den Netto-Wiederbeschaffungswert nicht uebersteigt. Ist die so?

Wenn ja, wo ist dies konkret verangert?

Vielen Dank & viele Gruesse

Michael