Hallo,
ich habe eine interessante Frage zur Erstattung der MwSt ODER Vorsteuer.
Mr. A (Kleingewerbe) kauft ein Handy von Mr. B (Privatperson) für €200 in Ebay. Das Handy ist 2 Monate alt und wurde von Mr. B z.B. in Saturn/Vodafone Shop für €300(inkl. MwSt) gekauft.
Nun exportiert der neue Besitzer (Mr. A) das Handy ins nicht EU-Ausland.
Wie bekommt Mr. A die bezahlte MwSt erstattet oder kann Mr. A die ausgewiesene MwSt in der Originalrechnung als Vorsteuer absetzen?
Es liegt eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt vor. Es liegt eine Ausfuhrbescheinigung vor, dass die Ware tatsächlich die EU verlassen hat.
ABER auf der Rechnung (von Saturn/Vodafone Shop) steht der Name von Mr. B und nicht von dem Exporteur (Mr. A), jedoch besteht ein Kaufvertrag zwischen Mr. A und Mr. B.
Wie kann man am besten vorgehen? Kann man evtl. den Namen auf der Rechnung in Saturn/Vodafone ändern lassen? Ist Saturn/Vodafone Shop dazu verpflichtet den Namen auf der Rechnung aufgrund des vorliegenden Kaufvertrags zu ändern? Da die Rechnung gleichzeitig auch als Garantie dient.
Was ändert sich wenn das Handy nicht 2 Monate sondern 2 Wochen vorher von Mr. B gekauft wurde.
Ich weiß es ist ein bisschen kompliziert aber bei so vielen klügen Köpfen sollte es kein Problem sein 
Vielen Dank.
Servus,
Nun exportiert der neue Besitzer (Mr. A) das Handy ins nicht
EU-Ausland.
Die Ausfuhrlieferung ist USt-frei.
Wie bekommt Mr. A die bezahlte MwSt erstattet oder kann Mr. A
die ausgewiesene MwSt in der Originalrechnung als Vorsteuer
absetzen?
Da er Kleinunternehmer ist, kann er keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Ein Mainzer Kollege von mir pflegte in solchen Fällen zu sagen: „Ich würde sagen, da haben wir wieder einmal gelitten.“
Schöne Grüße
MM
Guten Tag,
Die Ausfuhrlieferung ist USt-frei.
Da er Kleinunternehmer ist, kann er keinen Vorsteuerabzug
geltend machen.
Aber er hat doch einen Anspruch auf Erstattung der MwSt beim Export. Das hat doch jeder. Die MwSt muss vom Endverbraucher in Deutschland bezahlt werden. Was hier durch Export nicht der Fall ist.
Wie du oben gesagt hast „Ausfuhrlieferung ist USt-frei“. Aber hier wurde schon MwSt für die ausgeführte Ware bezahlt. Nun muss es eine Möglichkeit geben, es zurück zu erstatten?
Wie wäre es wenn, es sich nicht um einen Kleinunternehmer handelt, sondern um ein Unternehmen, das Vorsteuer geltend macht?
Also es geht nur darum, für eine exportierte Ware MwSt erstattet zu bekommen, jedoch auf der Rechnung (die MwSt enthält) der Name einer Privatperson anstatt der Export Firma steht.
Gruss.
F.
Servus,
Aber er hat doch einen Anspruch auf Erstattung der MwSt beim
Export. Das hat doch jeder.
Nein.
Wenn in D gekaufte Gegenstände durch Touristen oder Besucher aus Drittlandsgebiet im nichtkommerziellen Reiseverkehr ausgeführt werden, haben diese gegen Vorlage des Ausfuhrnachweises einen Anspruch auf Erstattung des bezahlten USt-Betrages durch den Unternehmer, bei dem sie die Ware erworben haben.
Wenn ein Unternehmer einen Umsatz aus einer Ausfuhrlieferung bewirkt, dann ist dieser Umsatz steuerfrei, wenn die Ausfuhr nachgewiesen werden kann. Gleichzeitig besteht ein Anspruch auf Vorsteuerabzug aus dem Einkauf der Ware.
Wenn ein Kleinunternehmer einen steuerfreien Umsatz bewirkt, ändert sich für ihn im Vergleich zu einem steuerpflichtigen Umsatz nichts, weil er keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann (und auch keine USt abführen muss, die allerdings bei einem steuerfreien Umsatz sowieso Null wäre).
Kleinunternehmer haben die Möglichkeit, zur Regelbesteuerung zu optieren. Diese Option bindet den Unternehmer für fünf Jahre.
Wenn es sich um einen Einzelfall handelt und im übrigen Verkäufe im wesentlichen an Nichtunternehmer stattfinden, wäre die Option in diesem Fall nicht empfehlenswert. Sonst schon.
Zu der vorgeschlagenen „Gestaltung“ der Hinweis, dass das nicht funktioniert, weil die Erstattung der Vorsteuer ja durch den Händler erfolgen müsste. Eine Erstattung von USt durch den Fiskus im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens kommt in ganz anders gelagerten Fällen in Frage.
Schöne Grüße
MM
und noch als kleine Ergänzung:
Wenn man das Gerät bei einem Privatmann kauft bekommt sowieso keinen Vorsteuerabzug oder Vorsteuer erstattet. Wo der Privatmann das Ding gekauft, bei Saturn mit USt oder auf dem Flohmarkt ohne USt, ist sch…egal. Der Kauf Privatmann an Unternehmer zählt und dort fällt keine USt an.
Wie mans dreht und wendet: Da hat man gelitten.
Jörg