Angenommen, ein Privatmann hat bei einem großen Auktionshaus ein Handy mit „leichten Gebrauchsspuren“ von der privaten Verkäuferin Elli X ersteigert. Das Gerät wird bezahlt und geliefert. Garantie und Gewährleistung werden von der Verkäuferin in der Auktion nicht ausgeschlossen.
Von leichten Gebrauchsspuren kann nicht die Rede sein. Das Gerät ist völlig verkratzt, die Klappe ausgeleiert, das Wählrad funktioniert nicht und ein unbekannter Sperrcode verhindert das Rücksetzen auf die Werkseinstellungen.
Der Käufer moniert diese Mängel, die Korrespondenz zieht sich über Wochen hin. Der Käufer stellt fest, daß:
- Die Versenderin des Artikels und Besitzerin des Handys Elli X heißt
- Die von eBay genannte Verkäuferin Frau Trulla X heißt (Mutter von Elli)
- Die Zahlungsempfängerin Frieda X heißt (Oma von Elli) und eine andere Postadresse hat.
Die Verkäuferin erhält das Gerät zur Prüfung der Mängel und schickt es umgehend wieder zurück mit der Bemerkung, es seien keine Mängel feststellbar, schließlich sei ein gebrauchtes Handy verkauft worden.
Der Käufer spart sich nun den Gang zum Anwalt und zu Gutachtern und schreibt der Zahlungsempfängerin Frieda X einen Brief per Einschreiben, sie möge das überwiesene Geld zurück überweisen. Sie sei nicht Verkäuferin des Artikels und würde sich sonst der ungerechtfertigten Bereicherung schuldig machen.
Es kommt zum Streit zwischen Oma und Enkelin, die Enkelin Elli überweist den Kaufpreis von ihrem Konto and den Käufer.
Dieser verlangt aber neben der Erstattung des Kaufpreises auch die Erstattung der ihm entstandenen Portokosten und zwar:
- für die Zusendung zur Mängelprüfung
- für das Einschreiben an die Zahlungsempfängerin (Oma)
- für die endgültige Rücksendung des Artikels
Die Verkäuferin möchte die Kosten nicht erstatten und beruft sich auf das Fernabsatzgesetz. Dies besagt angeblich, daß sie nur dann die Portokosten für das Handy zahlen müsse, wenn der Wert des Artikels unter 40 Euro gelegen hätte. Für die Zusendung des Einschreibens an Ihre Oma würde sie gar nicht aufkommen, sie hätte ja nicht um Zusendung gebeten.
Nun droht sie, täglich ein Einschreiben an den Käufer zu versenden und anschließend die Kosten ersetzt zu verlangen.
Welche Rechte hat der Käufer, welche die Verkäuferin?