Erstattung des Eiegenanteils Miet- Rechtsschutz

Hallo
wie koennte man einen Brief an einen VM formulieren, der vor ca. 1 jahr eine Eigenbedarfskuendigung an den Mieter geschrieben hat, der aber mit Hilfe von RA widerspruch wegen " vorgetaeuschtem Eigenbdarf " geschrieben hat. Nun zieht demnaechst der Sohn, fuer den der Eiegenbedarf gedacht war, mit seiner Familie demnaechst in das elterliche haus zurueck, indem bereits enorme Renovierungsarbeiten statt finden fuer den Einzug.
Der Sohn wollte, angeblich, die Wohnung der Mieterin zum Durchbruch zweier Wohungen haben. Dies hat sich nun mit dem Umzug der Familie erledigt.
Mieter moechte den Schadensaufwand erstattet bekommen, da sich der VM ja wohl taetsaechlich nicht zur angedrohten Klage wegen Eigenbedarf entschieden hat.
Inzwischen hat Mieter auch mal wieder eine Mieterhoehung bekommen, aber niemals eine Mitteilung das sich der Eigenbedarf wohl erledigt hat.
Sobald der Sohn nun in das elterliche Haus umgezogen ist, moechte Mieter die Kosten schriftlich einfordern.
Geht das auch notfalls durch Abzug des betrages von der Kaltmiete nach angemessener Fristseztung zur Zhalung des geforderten Betrages?

nennt man sowas in etwa: Erstattung der Kosten zur schadensabwendung , o.ä.

Danke

Hallo,

in diesem Fall kann ich leider keinerlei Hilfe anbieten!

Sorry

MfG Thomas Wolter

Hallo Marion,

leider bin ich kein Antwalt und weiss auch nicht wie du auf mich als Experten gekommen bist.

Sorry aber ich kann dir nicht weiterhelfen.

Gruß
Lukas

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Sorry ich kann da leider nicht wirklich helfen. Wieso hatte der Mieter den Verdacht es „vorgetäuschten Eigenbedarfs“? Vielleicht hat sich die Situation im Zeitraum von 1 Jahr auch geändert. Eine Minderung der Kaltmiete bewirkt zumindestens, dass beide Parteien miteinander Kontakt aufnehmen werden.

weil die Mieterin schlauerweise mitgedacht hatte, und beim Einzug sich schon gewundert hat, das der Sohn der VM, zusammen mit Freundin und 2 Kindern nebenan ( 3 Zi-Whg.) wohnen , und eventuell die Wohnung nebenan bald gebraucht wird. Darauf antworte man ihr, das der Sohn, der Bauunternehmer ist, entweder ins grosse elterliche Haus zieht oder selbst baut und kein Eigenbedarf bestehe.
Die Lebenssituation hat sich in soweit nun geaendert, das sie auch tatsaechlich ins elterliche Haus ziehen. Der vorgetaeuschte Eigenbedarf beruht auf eine 0815 Mieterhoehung ( zahlen sie zum naechsten 1. mehr miete) , der die Mieterin aus diversen Formfehlern nicht zustimmte. der Sohn und Familie neben der Mieterin schikaniert seit ueber einem jahr Mieterin im Haus. Die erneute Mieterhoehung enthaelt wieder Fehler, und wird auch wieder von der Mieterin mehr als Schikane des Sohnes , der seine Mutter, die VM, grundsaetzlich in sowas beeinflusst und auch diese Mietpapiere verfasst und dann vom VM unterscheiben laesst ( mehr blind) denn VM weiss bei Telefonaten mit Mietrin immer nichts mehr.