Wer hat Erfahrung bei der Erstattung des geldwerten Vorteils bei der Einkommensteuer, wenn ein Firmenwagen durch den AG mit 1% pauschal angesetzt ist, der AN den Wagen aber nicht privat nutzt und dies mittels Fahrtenbuch nachweist?
Der AG lehnt andere Versteuerungsmethoden ab.
Vielen Dank im Voraus.
H. Genilke
Hallo,
das Problem ist, die wenigsten Fahrtenbücher sind steuerlich in Ordnung.
Ansonsten in einem Anschreiben darauf hinweisen, dass der geldwerte Vorteil im Bruttoarbeitslohn enthalten ist und den Wert angeben.
Gruß
Hallo,
Leider kenn ich mich da auch nicht aus. Ich weiss nur von anderen dass Sie die 1 Prozent bei der Steuer absetzen.Manche können z.B. die KFZ-Steuer oder den Kundendienst auch noch mitabsetzen.
Gruß
monika61
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Ich würde das Fahrtenbuch im Rahmen der Steuererklärung einreichen und den Differenzbetrag zur bisherigen Versteuerung beim Arbeitslohn kürzen.
Mit freundlichen Grüßen
danke für die schnelle Antwort. Gruß H. Genilke
Danke füpr die schnelle Antwort.
Hallo
Leider ist das nicht so mein Fachgebiet und bevor ich wage vermutungen erzähle möchte ich dir sagen das ich da nicht wirklich weiterhelfen kann sorry
LG Mausi123
Kann Ihnen da leider nicht weiterhelfen, sorry
Hallo,
im Rahmen der Einkommensteuer-Erkläarung können die Nachweise erfolgen. Sie müssen aber dazu ein lückenloses Fahrtenbuch haben und außerdem sollten Sie ein zweites mind. gleichwertiges Fahrzeug in ihrem Privatbestand haben.
Hallo,
leider kann ich nicht weiter helfen. Aber ich denke mal wenn dein AG andere Versteuerungsmethoden ablehnt, dann musst du die 1%-Regelung in kauf nehmen.
Mfg
Michelle
Da die 1% Versteuerung dafür da ist, daß der AG die Wege Wohnung-Arbeitsstätte erstattet, können diese dann nicht mehr bei der Einkommensteuer angesetzt werden. Da das im vorliegenden Fall aber nicht genutzt wird, könnte die km-Pauschale doch angesetzt werden, eventuell das ganze auch als negative Werbungskosten. Aber dazu lieber nochmal einen Steuerberater befragen.
Hallo Herr Genilke,
es handelt sich hier m. E. um ein reines Problem im Arbeitsvertrag.
Der AG kann keine Privatnutzung des Firmenwagens versteuern, wenn dies nachweislich unkorrekt ist.
Maßnahmen:
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Klage ???
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Privatnutzung bis zum geht nicht mehr ( der AG wird aufwachen )
MfG
Stefan Seidel