Hallo liebe www-ler!
Für das alte Auto wurden am 27.05.08 242 Euro Kfz-Steuern abgebucht. Dieses Auto wurde am 03.11.08 abgemeldet.
Am 31.10.08 wurde ein neues Auto angemeldet. Hierfür wurden am 13.11.08 94 Euro Kfz-Steuern abgebucht.
Die Autos wurden jeweils auf den gleichen Besitzer angemeldet.
Frage: Für das alte Auto hat man die Steuern bis 27.05.09 bezahlt. Erhält man die Differenz von der Steuerkasse zurück? Oder wurde die Differenz gar mit den Kfz-Steuern des neuen Autos verrechnet?
Herzlichen Dank + einen schönen Sonntag!
Susi
Hallo Susi,
also ich weiß es leider nicht 100%ig, aber ich würde sagen man bekommt das Geld separat zurück.
Es ist zwar in beiden fällen der gleiche Steuerschuldner, aber mit zwei verschiedenen Steuernummern.
Du hast doch sicher einen Steuerbescheid für das neue Auto bekommen. Da muss doch ein fälliger Betrag drauf stehen. Somit kann man mit einer kleinen Rechenaufgabe (Betrag lt. Steuerbescheid ./. Abbuchung)
berechnen ob das der Gesamtbetrag war.
Fazit: Das Guthaben des alten Autos wird wohl noch erstattet.
Aber wie gesagt, reine spekulation!
Gruß
Samy
Heute ist die Kfz-Steuer überwiesen worden! 