Hallo,
folgender Sachverhalt:
Pauschalreise - Flieger kann aufgrund Nebels am eigentlichen Zielflughafen (ZWQ) nicht landen und wird nach Frankfurt umgeleitet und die Fluggäste sollen per nächtlichem Bus-Shuttle an den ursprünglich geplanten Zielflughafen gebracht werden.
Nach Landung in Frankfurt stehen allerdings keine Shuttlebusse bereit und die Reisenden sind auf sich gestellt. Die Dame am Schalter der Charter-Airline verweigert eine Zusage der Übernahme der Kosten für ein Taxitránsfer. Aufgrund der Uhrzeit (Mitternacht) und der fehlenden Kostenübernahmezusage bzw. weil Sie nicht genügend Bargeld bei sich haben lassen sich einzelne Passagiere von Verwandten oder anderen Privatpersonen abholen bzw. nach Hause fahren.
Haben die Passagiere in diesem Fall einen Anspruch auf Erstattung bzw. Schadensersatz?