Erstattung Fahrtkosten bei Airportänderung

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Pauschalreise - Flieger kann aufgrund Nebels am eigentlichen Zielflughafen (ZWQ) nicht landen und wird nach Frankfurt umgeleitet und die Fluggäste sollen per nächtlichem Bus-Shuttle an den ursprünglich geplanten Zielflughafen gebracht werden.
Nach Landung in Frankfurt stehen allerdings keine Shuttlebusse bereit und die Reisenden sind auf sich gestellt. Die Dame am Schalter der Charter-Airline verweigert eine Zusage der Übernahme der Kosten für ein Taxitránsfer. Aufgrund der Uhrzeit (Mitternacht) und der fehlenden Kostenübernahmezusage bzw. weil Sie nicht genügend Bargeld bei sich haben lassen sich einzelne Passagiere von Verwandten oder anderen Privatpersonen abholen bzw. nach Hause fahren.

Haben die Passagiere in diesem Fall einen Anspruch auf Erstattung bzw. Schadensersatz?

Sorry aber bei rechtlichen Fragen kann ich dir leider nicht helfen. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass wenn man sich privat abholen läßt man keinen Anspruch mehr auf das Geld hat.
LG

Hallo,ich würde das auf jeden Fall als Wertminderung meiner Reise sehen aber wie es rechtlich aussieht kann ich leider nicht sagen.Vielleicht mal beim Verbraucherschutz anrufen?
Viel Glück :smile:

Hallo,
Da ich hier keine verbindliche Rechtsauskunft geben darf, kann ich die Frage nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantworten.
Bei höherer Gewalt ( Nebel) kann die Airline nichts fuer die Umleitung, deshalb wurde auch keine verbindliche Zusage zur Kostenuebernahme gemacht. Interessant waere zu erfahren, wer die Auskunft ueber den Shuttle Bus gemacht hat? Ich vermute mal, dass es sicherlich durch Kurzfristigkeit der Situation und/oder großer Andrang ( waren mehrere Fluglinien betroffen bei Schlechtwetter ) mit dem Shuttle nicht geklappt hat. Ein Versuch ist es allemal wert die Airline anzuschreiben und Schadensersatz fuer die entstandenen Fahrtkosten ( Quittung nicht vergessen oder bei Privat 0,30€ / km berechnen) zu fordern und zwar kostengünstig per Fax ( sendebericht) oder Einwurfeinschreiben bevor teure Anwaltskosten anfallen. Das waere zunächst mein Vorschlag, viel Erfolg!

da ich zum Glück noch nie in einer solchen Situation war kann ich dazu gar nichts sagen, sorry

Hallo,
sollte es tatsächlich keinen Busshuttle gegeben haben, so sind die Mehraufwendungen der einzelnen Gäste zu tragen, denn Nebel ist zwar höhere Gewalt", der VA hat jedoch die Verpflichtung, den Reisenden zum Ausgangs-, bzw. Zielort zu bringen.

LG

Hallo, bei Verschulden der Airline für die Ausweichlandung ist Schadensersatz zu leisten. Im Falle von Nebel ist die Ausweichlandung durch höhere Gewalt verursacht. Die Airline muß dabei keinen Schadensersatz oder zusätzliche Reisekosten erstatten.

Hallo,

der Beförderungsvertrag, der durch die Flugtickets zustandegekommen ist, muss bis zum Zielflughafen erfüllt werden. In der Regel stellen die Airlines Busshuttles zur Verfügung oder verteilen gratis Zugtickets. Passiert das nicht, dann kann der Kunde generell entstehende Kosten für Bus, Bahn (oder falls keine Bus- oder Bahnverbindung vorhanden auch Taxi - das sollte aber das letzte Mittel der Wahl sein) oder Mietwagen einfordern. Lässt er sich aber von Verwandten nach Hause fahren und hat somit keineFahrkarten bzw. Quittung für die Kosten, dann sehen die Chancen schlecht aus.

Hallo!
Schreiben aufsetzen, an die Airline schicken. Darin konkret den Sachverhalt wiedergeben und die dadurch entstandenen Kosten ausweisen. Wenn Busse zugesagt waren müssen diese auch zur Verfügung gestellt werden.

Anspruch auf Schadensersatz hat man hier auf jeden Fall.

Liebe grüße

Hallo,
ich denke, dass man sich Erstattung bekommt, denn es ist ja im Preis enthalten.
Würde mich an den Veranstalter wenden.

Gruß A-A