Hallo Experten,
ich habe bei meiner neuen Arbeit diverse eintägige Fahrten zu :machen. Fahre dabei morgens von zuhause los, und komme abends :wieder zuhause an. Meinen regulären Bürostandort fahre ich :dabei nicht an (somit alles komplett außerhalb). Und alles mit
dem privaten PKW.
Ich kenne es so, dass ich dafür eine Abrechnung für Erstattung :der Reisekosten machen kann. Jetzt hat mir mein Manager :allerdings folgendes mitgeteilt:
„Wenn ihr einen Ganztagesworkshop/ Schulung/ Termin habt, der :nicht an eurem Arbeitsplatz stattfindet, dann ist das eine :ganz normale Fahrt zur Arbeit (und zurück). Diese führt ihr :wie jede Fahrt zur Arbeit entweder mit dem privat PKW oder :öffentlich durch.
Ihr gebt den Mehr- oder Minderaufwand in eurer Steuererklärung :an.“
Ist das denn so? Kann ich definitiv keine Reisekosten vom :Arbeitgeber erstattet bekommen?
Danke!!!
Hallo Hanson,
lt. BMF/BFH_Urteilen hat jeder AN nur eine Arbeitsstelle. Dies muss eine ortsfeste Einrichtung des AG sein. Wenn Sie direkt von zu Hause zum Seminar oder einem dienstlichen Termin fahren, beginnt die Dienstreise ab Wohnung und endet, wenn Sie wieder in die Wohnung oder an die AS zurückkommen. Diese Fahrten können Sie mit 0,30 Euro je gefahrenen KM angeben.
Einige AG nehmen Fahrtstrecken, die der AN sowieso tagtäglich von/zur Arbeit nutzt, aus der Dienstreisen-Erstattung, weil sie von den Mitarbeitern in der LStErklärung sowieso mit der Entfernungspauschale angesetzt werden.Ich weiss nicht, ob das bei Ihnen der Fall ist. Auch ist mir unklar, wie das bei Ihnen ist, sollten Hotelkosten anfallen. Erstattet der AG diese auch nicht ?
Für die Abwesenheit bekommen Sie eine Verpflegungspauschale 8-14 Std. 6 Euro, 14-24 Std. 12 Euro 24 Std. 24 Euro.
Wenn der AG Sie auf Dienstreise schickt, muss er Ihnen normalerweise Ihre Aufwendungen dafür auch erstatten.
Eine Ausnahme wäre, wenn die unternehmensinterne Reisekostenrichtlinie oder eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat eine andere Regelung festgelegt hat. Hier sollten Sie sich unbedingt kundig machen.
Meiner Meinung nach hätte der AG Sie dann darauf aber vor Durchführung der Reisen aufmerksam machen müssen. Eine Ausnahme wäre auch, wenn die RK bei der Gehaltsvereinbarung bereits berücksichtigt wurden, aber das müsste im Arbeitsvertrag vermerkt sein.
Der Nachteil bei Abrechnung über Finanzamt als Werbungskosten ist auch, das hier meist nicht die tatsächlich verauslagten Aufwendungen erstattet werden.
Da Sie neu im Job sind, würde ich bei anderen Kollegen nachfragen, wie diese das regeln. Ansonsten empfehle ich Ihnen ein ZweiAugenGespräch mit Ihrem Vorgesetzten und wenn das nicht hilft - der Weg zum Betriebsrat.
Hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
Gruß Tina