Erstattung Fahrtkosten bei eintägiger Fahrt

Hallo Experten,
ich habe bei meiner neuen Arbeit diverse eintägige Fahrten zu machen. Fahre dabei morgens von zuhause los, und komme abends wieder zuhause an. Meinen regulären Bürostandort fahre ich dabei nicht an (somit alles komplett außerhalb). Und alles mit dem privaten PKW.

Ich kenne es so, dass ich dafür eine Abrechnung für Erstattung der Reisekosten machen kann. Jetzt hat mir mein Manager allerdings folgendes mitgeteilt:

„Wenn ihr einen Ganztagesworkshop/ Schulung/ Termin habt, der nicht an eurem Arbeitsplatz stattfindet, dann ist das eine ganz normale Fahrt zur Arbeit (und zurück). Diese führt ihr wie jede Fahrt zur Arbeit entweder mit dem privat PKW oder öffentlich durch.
Ihr gebt den Mehr- oder Minderaufwand in eurer Steuererklärung an.“

Ist das denn so? Kann ich definitiv keine Reisekosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen?

Danke!!!

Hallo Hanson,
der AG hat die Kosten aller angeordneten Dienstreisen zu erstatten, es sei denn in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht etwas anderes.
Es gibt Berufe wo die Kosten mit dem Gehalt abgegolten sind.
mfg
Ben

Art. 5 des Bayer. Reisekostengesetzes:
Fahrkostenerstattung
(1) 1 Für Strecken, die mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln zurückgelegt worden sind, werden die entstandenen notwendigen Fahrkosten erstattet, und zwar beim Benutzen von
Land- oder
Wasserfahrzeugen Flugzeugen Schlafwagen
den Angehörigen
der Besoldungs
gruppen bis zu den Kosten der
A 1 bis A 7 zweiten
Klasse Touristen- oder Economyklasse Touristenklasse
den übrigen
Besoldungs-
gruppen ersten
Klasse Touristen- oder Economyklasse Doppel-
oder Einbettklasse
2 Fahrpreisermäßigungen sind zu berücksichtigen. 3 Wird die Dienstreise an der Wohnung angetreten oder beendet, werden höchstens die Fahrkosten erstattet, die bei der Abreise oder Ankunft an der Dienststelle angefallen wären; dies gilt nicht, wenn es zur Erledigung des konkreten Dienstgeschäfts aus dienstlichen Gründen erforderlich ist, die Dienstreise zwischen zwanzig Uhr und sechs Uhr oder an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag anzutreten oder zu beenden. 4 Fahrkosten werden nicht erstattet, wenn das regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel oder ein anderes Beförderungsmittel unentgeltlich benutzt werden kann.
(2) 1 Ist der Dienstreisende noch nicht Angehöriger einer Besoldungsgruppe, so ist die Besoldungsgruppe seines Eingangsamts maßgebend. 2 Die Rückwirkung der Einweisung in eine Planstelle und die Rückwirkung der Zuteilung eines Amts zu einer anderen Besoldungsgruppe bleiben unberücksichtigt. 3 Ehrenbeamte werden den Beamten der übrigen Besoldungsgruppen im Sinn des Absatzes 1 Satz 1 gleichgestellt.
(3) Die Kosten einer höheren Klasse werden erstattet, wenn Dienstreisende sie aus dienstlichen Gründen benutzen mussten.

Hallo Georg,

danke erstmal. Das bezieht sich aber auf Beamte, oder den öffentlichen dienst. Richtig?

Ich bin ganz regulärer angestellter mit einen IG-Metall Tarifgehalt.

Danke, JK

Hallo Ben,

danke erstmal. Bei mir ist nichts mit dem Gehalt abgegolen. Ich bin ganz regulärer angestellter mit einen IG-Metall Tarifgehalt.

Danke, JK

ja, es ist der Öffentl. Dienst

Hallo Experten,
ich habe bei meiner neuen Arbeit diverse eintägige Fahrten zu :machen. Fahre dabei morgens von zuhause los, und komme abends :wieder zuhause an. Meinen regulären Bürostandort fahre ich :dabei nicht an (somit alles komplett außerhalb). Und alles mit
dem privaten PKW.

Ich kenne es so, dass ich dafür eine Abrechnung für Erstattung :der Reisekosten machen kann. Jetzt hat mir mein Manager :allerdings folgendes mitgeteilt:

„Wenn ihr einen Ganztagesworkshop/ Schulung/ Termin habt, der :nicht an eurem Arbeitsplatz stattfindet, dann ist das eine :ganz normale Fahrt zur Arbeit (und zurück). Diese führt ihr :wie jede Fahrt zur Arbeit entweder mit dem privat PKW oder :öffentlich durch.
Ihr gebt den Mehr- oder Minderaufwand in eurer Steuererklärung :an.“

Ist das denn so? Kann ich definitiv keine Reisekosten vom :Arbeitgeber erstattet bekommen?

Danke!!!

Hallo Hanson,

lt. BMF/BFH_Urteilen hat jeder AN nur eine Arbeitsstelle. Dies muss eine ortsfeste Einrichtung des AG sein. Wenn Sie direkt von zu Hause zum Seminar oder einem dienstlichen Termin fahren, beginnt die Dienstreise ab Wohnung und endet, wenn Sie wieder in die Wohnung oder an die AS zurückkommen. Diese Fahrten können Sie mit 0,30 Euro je gefahrenen KM angeben.
Einige AG nehmen Fahrtstrecken, die der AN sowieso tagtäglich von/zur Arbeit nutzt, aus der Dienstreisen-Erstattung, weil sie von den Mitarbeitern in der LStErklärung sowieso mit der Entfernungspauschale angesetzt werden.Ich weiss nicht, ob das bei Ihnen der Fall ist. Auch ist mir unklar, wie das bei Ihnen ist, sollten Hotelkosten anfallen. Erstattet der AG diese auch nicht ?
Für die Abwesenheit bekommen Sie eine Verpflegungspauschale 8-14 Std. 6 Euro, 14-24 Std. 12 Euro 24 Std. 24 Euro.

Wenn der AG Sie auf Dienstreise schickt, muss er Ihnen normalerweise Ihre Aufwendungen dafür auch erstatten.
Eine Ausnahme wäre, wenn die unternehmensinterne Reisekostenrichtlinie oder eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat eine andere Regelung festgelegt hat. Hier sollten Sie sich unbedingt kundig machen.
Meiner Meinung nach hätte der AG Sie dann darauf aber vor Durchführung der Reisen aufmerksam machen müssen. Eine Ausnahme wäre auch, wenn die RK bei der Gehaltsvereinbarung bereits berücksichtigt wurden, aber das müsste im Arbeitsvertrag vermerkt sein.
Der Nachteil bei Abrechnung über Finanzamt als Werbungskosten ist auch, das hier meist nicht die tatsächlich verauslagten Aufwendungen erstattet werden.
Da Sie neu im Job sind, würde ich bei anderen Kollegen nachfragen, wie diese das regeln. Ansonsten empfehle ich Ihnen ein ZweiAugenGespräch mit Ihrem Vorgesetzten und wenn das nicht hilft - der Weg zum Betriebsrat.
Hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
Gruß Tina