Erstattung Fahrtkosten priv KV

Hallo,

Jemand ist privat krankenversichert. Er ist seit längerem krank und wurde von seiner privaten Krankenkasse gezwungen, in ein Krankenhaus zu gehen. Das Krankenhaus wurde von der Krankenkasse benannt und als er zunächst nicht fahren konnte, wurde ihm erstmal das Krankentagegegld gekürzt, das wurde aber wieder aufgehoben. Er fuhr und hat jetzt die Fahrtkostenerstattung beantragt woraufhin mitgeteilt wurde, dass eine Erstattung tarifgemäß nur bei Gehunfähigkeit erfolgen würde. Das Krankenhaus war nicht wohnortnah, obwohl das möglich gewesen wäre und wurde auch nicht von ihm ausgesucht (dann hätte die KV wohl Recht). Kann die Erstattung wirklich verweigert werden ?

Jemand ist privat krankenversichert. Er ist seit längerem
krank und wurde von seiner privaten Krankenkasse gezwungen, in
ein Krankenhaus zu gehen…und als er zunächst nicht fahren konnte,
wurde ihm erstmal das Krankentagegegld gekürzt

Jemand muß also „gezwungen“ werden, zur angemessenen Behandlung seiner Krankheit in ein Krankenhaus zu gehen, weil Jemand Interesse am Kranksein hat (um Krankentagegeld zu kassieren).
Jemand „konnte zunächst nicht fahren“, obwohl Jemand krankgeschieben ist. Mußte der Hund beaufsichtigt werden?

Das Krankenhaus war nicht wohnortnah, obwohl
das möglich gewesen wäre und wurde auch nicht von ihm
ausgesucht (dann hätte die KV wohl Recht). Kann die Erstattung
wirklich verweigert werden ?

Jemand hat offensichtlich nicht aktiv an der Verbesserung seiner Gesundheit mitgewirkt (um weiter Krankentagegeld zu kassieren), so daß die PKV aktiv werden mußte, und ein Krankenhaus wählen mußte. Möglicherweise gibt es dann eine „Geschäftsführung ohne Auftrag“ durch die PKV für Jemand, so daß die PKV in Jemands Auftrag das Krankenhaus gewählt hat, so als ob Jemand selber das Krankenhaus gewählt hätte.

Jemand anderes vor Ort bei Jemand könnte alle Unterlagen sichten, und die Rechtslage während einer Rechtsberatung feststellen.

Leider schiessen die Vermutungen am Ziel vorbei.

Vor Ort wurde die ambulante Therapie wahrgenommen, es gab kein Interesse am Kranksein, ein Gutachter kam zum Schluß, ein Krankenhausaufenthalt wäre geeigneter als die ambulante Therapie, der Krankenhaushaufenthalt konnte wegen einer neuen zusätzlichen krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit zunächst nicht angetreten werden (und konkreter möchte ich nicht werden).

Wäre der Fall wie von Ihnen vermutet, hätte ich mir gespart, hier zu schreiben.

Hallo,

Hallo,

Jemand ist privat krankenversichert. Er ist seit längerem
krank und wurde von seiner privaten Krankenkasse gezwungen, in
ein Krankenhaus zu gehen.

Dies ist nicht möglich - da die Entscheidung für einen Krankenhausaufenthalt immer noch der Versicherte selbst trifft.

Oder - wie wurde der Zwang ausgeübt ?
Wurde er in Handschellen ins Krankenhaus befördert ?

Das Krankenhaus wurde von der
Krankenkasse benannt und als er zunächst nicht fahren konnte,

Warum konnte er nicht ins Krankenhaus ?

wurde ihm erstmal das Krankentagegegld gekürzt, das wurde aber
wieder aufgehoben. Er fuhr und hat jetzt die
Fahrtkostenerstattung beantragt woraufhin mitgeteilt wurde,
dass eine Erstattung tarifgemäß nur bei Gehunfähigkeit
erfolgen würde.

Die tariflichen Leistungen können in den Vertragsbedingungen nachgelesen werden. Diese sind entsprechend den Versicherungstarifen unterschiedlich.

Das Krankenhaus war nicht wohnortnah, obwohl

das möglich gewesen wäre und wurde auch nicht von ihm
ausgesucht (dann hätte die KV wohl Recht). Kann die Erstattung
wirklich verweigert werden ?

Wenn die tariflichen Leistungen dies nicht vorsehen,
ist keine Erstattung möglich.

Gruß Merger