Hallo,
Jemand ist privat krankenversichert. Er ist seit längerem krank und wurde von seiner privaten Krankenkasse gezwungen, in ein Krankenhaus zu gehen. Das Krankenhaus wurde von der Krankenkasse benannt und als er zunächst nicht fahren konnte, wurde ihm erstmal das Krankentagegegld gekürzt, das wurde aber wieder aufgehoben. Er fuhr und hat jetzt die Fahrtkostenerstattung beantragt woraufhin mitgeteilt wurde, dass eine Erstattung tarifgemäß nur bei Gehunfähigkeit erfolgen würde. Das Krankenhaus war nicht wohnortnah, obwohl das möglich gewesen wäre und wurde auch nicht von ihm ausgesucht (dann hätte die KV wohl Recht). Kann die Erstattung wirklich verweigert werden ?