Hallo,
wenn man eine Einladung zum Vorstellungsgespräch in einem anderen Ort hat, muss man die Erstattung der Fahrtkosten dann vor Reiseantritt beantragen (bzw Antrag vorher einreichen) oder geht das auch danach?
Wenn man telefonisch eine Einladung bekommen hat, hat man ja vorher keinen Nachweis, dass man eingeladen wurde…oder soll man sich da erst eine schriftliche Einladung noch zuschicken lassen?
Wie ist das mit Erstattung der Umzugskosten, falls es woanders mal klappt? Vorher, also bevor man Arbeitsvertrag unterzeichnet, die Kosten für Umzug beantragen oder geht das auch im Anschluss? Wie lange dauert so eine Bewilligung?
Danke Euch!
LG
Bärchen
Hallo,
wenn man eine Einladung zum Vorstellungsgespräch in einem
anderen Ort hat, muss man die Erstattung der Fahrtkosten dann
vor Reiseantritt beantragen (bzw Antrag vorher einreichen)
oder geht das auch danach?
Vorher beantragen.
Wenn man telefonisch eine Einladung bekommen hat, hat man ja
vorher keinen Nachweis, dass man eingeladen wurde…oder soll
man sich da erst eine schriftliche Einladung noch zuschicken
lassen?
Ja.
Wie ist das mit Erstattung der Umzugskosten, falls es woanders
mal klappt? Vorher, also bevor man Arbeitsvertrag
unterzeichnet, die Kosten für Umzug beantragen oder geht das
auch im Anschluss? Wie lange dauert so eine Bewilligung?
Vorher beantragen. Es ist auch möglich, sich für 6 Monate eine Zweitwohnung vom AA finanzieren zu lassen.
Danke Euch!
Bitte
LG
Bärchen
Grüße
Almut