Hi! Ein hypothetischer Fall:
Herr A hat einen Job, befristeter Vertraf, der in etwas mehr als einem Jahr ausläuft. A bewirbt sich schon jetzt bei anderen Firmen, um möglichst schnell einen Anschlussjob zu finden.
Nun wird A kurz nach dem Absenden seiner Bewerbung zum Vorstellungsgespräch 600km entfernt eingeladen. Kann A die Kosten für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch irgendwie beim Arbeitsamt u.ä. geltend machen und rückerstattet bekommen?
Wie gesagt: A ist NICHT arbeitslos, hat aber einen Vetrag, der in absehbarer Zeit ausläuft.
Danke!
Bernd
Nun wird A kurz nach dem Absenden seiner Bewerbung zum
Vorstellungsgespräch 600km entfernt eingeladen. Kann A die
Kosten für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch irgendwie beim
Arbeitsamt u.ä. geltend machen und rückerstattet bekommen?
A muss vor antritt der fahrt einen kostenübernahme beim arbeitsamt beantragen - wie da entschieden wird???
A kann die kosten für das vorstellungsgespräch von der firma erstattet bekommen, wenn diese es nicht vorher ausdrücklich ablehnt.
(stillschweigende, konkludente vertragliche kostenübernahme. § 670 BGB)
A kann, falls keine übernahme erfolgt, auf jeden fall dies als werbungskosten in der steuererklärung geltend machen, und sollte sich daher von der firma den termin bestätigen lassen
Hallo!
A kann sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden und dann einen Antrag auf Übernahme von Bewerbungskosten/Fahrten zu Vorstellungsgesprächen etc. stellen. Es handelt sich um Kann-Leistungen.
Die Frage ist, inwiefern ein Vorstellungsgespräch ein Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit von der Agentur als notwendig angesehen wird. Wer wartet denn ein Jahr auf einen AN?
Grüße!