Erstattung für Fahrtkosten bei Bewerbungsgespräch

Welche Summe pro gefahrenem km muss/kann/soll eine Firma bei einem Bewerbungsgespräch erstatten?
Wenn man in einer Abrechnung 30 Cent pro km veranschlagt, kann die Firma dann die Zahlung einfach auf 27 Cent pro km heruntersetzen?

Hallo,

Welche Summe pro gefahrenem km muss/kann/soll eine Firma bei
einem Bewerbungsgespräch erstatten?

eine Firma muss gar kein Fahrtkosten erstatten. Demzufolge ist sie in der Wahl des Erstattungsbetrages als freiwillige Leistung an keine Vorgaben gebunden.

Wenn man in einer Abrechnung 30 Cent pro km veranschlagt, kann
die Firma dann die Zahlung einfach auf 27 Cent pro km
heruntersetzen?

Hängt davon ab, ob die 30 Cent vertraglich ausgemacht waren. Da vor den Bewerbungsgesprächen üblicherweise kein Vertragsverhältnis besteht, gehe ich mal davon aus, dass die Firma eine eigene Kilometerpauschale ansetzt. Wenn der Bewerber mehr ansetzt, wird das eben auf die Pauschale gekürzt.

Gruß, Niels

Thema verfehlt - Bewerbungskosten!
Hi!

eine Firma muss gar kein Fahrtkosten erstatten. Demzufolge ist
sie in der Wahl des Erstattungsbetrages als freiwillige
Leistung an keine Vorgaben gebunden.

Öhm - hier ging es um die Erstattung der Reisekosten zu einem Bewerbungsgespräch.

Und die muss der AG sehr wohl zahlen, wenn er eingeladen und die Erstattung vorher nicht ausgeschlossen hat.

LG
Guido

Er muss nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Kosten erstatten.

Im Klartext heißt das: Bahnticket 2. Klasse

Ebenfalls grußlos
Guido

Ich entschuldige mich vielmals, daß ich keine Grüße und vielen Dank für die Antworten hinterlassen habe, aber nachdem mir jetzt schon 2x Beiträge gelöscht wurden, weil ich was in „Ich-Form“ geschrieben hatte bzw. die Formulierung „nehmen wir mal an“ benutzt hatte, getrau ich mich schon gar nicht mehr, noch was Persönliches dazu zu schreiben. Natürlich bedanke ich mich für alle Antworten!

Zurück zur Frage: Voraussetzung war, daß der Arbeitgeber eingeladen hatte und eine Erstattung der Fahrtkosten mit dem PKW zugesagt hatte.

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Hi!

Ich entschuldige mich vielmals, daß ich keine Grüße und vielen
Dank für die Antworten hinterlassen habe, aber nachdem mir
jetzt schon 2x Beiträge gelöscht wurden, weil ich was in
„Ich-Form“ geschrieben hatte bzw. die Formulierung „nehmen wir
mal an“ benutzt hatte, getrau ich mich schon gar nicht mehr,
noch was Persönliches dazu zu schreiben. Natürlich bedanke ich
mich für alle Antworten!

Geschenkt

Zurück zur Frage: Voraussetzung war, daß der Arbeitgeber
eingeladen hatte und eine Erstattung der Fahrtkosten mit dem
PKW zugesagt hatte.

Zurück zur Antwort:
Der AG muss zahlen - Kosten in Höhe der 2. Klasse Bahn.
Das ist in der Regel WENIGER als 27 Ct. pro km.

LG
Guido