Erstattung Kosten für Wohnberechtigungsschein

Hallo!

Folgender fiktiver Fall:
Paulchens Wohnung is nach Ansicht der ARGE zu teuer u zu groß für 3 Personen, also wird ihm ein Umzug erst mündlich nahegelegt u später eine Auflage zum Umziehen erteilt. Wegen 30€, aber was solls. Den Umzug will er nun auch gerne machen u hat auch schon was passendes gefunden. Jedoch is für die neue Wohnung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Den bekommt Paulchen auch ohne Probleme vom örtlichen Landratsamt, allerdings muss er dafür 10 € berappen. Gibts irgendeine Möglichkeit, dass Paulchen die 10 € von irgendwem (zB ARGE o.ä.) zurückbekommt?

Wohnberechtigungsscheine werden ja nur an „Unterstützungsbedürftige“ (oder wie auch immer das heisst) ausgegeben, warum werden dafür noch solche Gebühren erhoben???

Gruss

Mutschy

Gibts irgendeine Möglichkeit, dass Paulchen die 10 € von irgendwem (zB ARGE o.ä.) zurückbekommt?

Die gehören wohl zu den Kosten des Umzugs und können da auf die Rechnung gesetzt werden. -

Kosten für den Wohnungsberechtigungsschein werden ebenso wenig übernommen wie die Gebühren für eine Zeitungsnzeige der Wohnungssuche o.ä.

DIE ARGE zahlt jediglich den Umzug, wenn dieser rechtzeitig beantragt und bewilligt wurde.