Hallo!
Folgender fiktiver Fall:
Paulchens Wohnung is nach Ansicht der ARGE zu teuer u zu groß für 3 Personen, also wird ihm ein Umzug erst mündlich nahegelegt u später eine Auflage zum Umziehen erteilt. Wegen 30€, aber was solls. Den Umzug will er nun auch gerne machen u hat auch schon was passendes gefunden. Jedoch is für die neue Wohnung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Den bekommt Paulchen auch ohne Probleme vom örtlichen Landratsamt, allerdings muss er dafür 10 € berappen. Gibts irgendeine Möglichkeit, dass Paulchen die 10 € von irgendwem (zB ARGE o.ä.) zurückbekommt?
Wohnberechtigungsscheine werden ja nur an „Unterstützungsbedürftige“ (oder wie auch immer das heisst) ausgegeben, warum werden dafür noch solche Gebühren erhoben???
Gruss
Mutschy