Hallo,
angenommen jemand hätte vor 2 Jahren eine hohe Arztrechnung bezahlt, genau diesen Betrag aber in diesem Jahr erstattet bekommen, da die Arbeit nicht in Ordnung war, gilt diese Rückzahlung als sonstiges Einkommen nach §22 EStG?
Mich interessiert hier weniger, ob dieser Betrag besteuert wird, sondern mehr, ob er ein sonstiges Einkommen nach §22 EStG darstellt, und wenn ja, welcher Absatz, Unterabsatz usw.
Falls das jemand weiß, wäre es toll, wenn der- oder diejenige es mir mitteilen könnte.
Viele Grüße