Erstattung Lohnfortzahlg. d. AG b. Krankheit d. AN

folgender Fall:
In einem Unternehmen wird der AN krank. Lohn und Krankenkassenbeiträge werden fortgezahlt, erste Frage:

1.) Wie lange erfolgt die Lohnfortzahlung durch den AG?
2.) Nach welcher abgelaufene Frist übernimmt im weiteren Krankheitsfall des AN die Kasse sämtlich Personalkosten
3.) Ist die Übernahme der weiter anfallenden Lohnkosten und Krankenkassenbeiträge durch die KK an Bedienungen geknüpft. z.B.b über 6 Wochen die gleich Krankschreibung
4.) Was wird nun eigentlich wirklich erstattet, möglicherweise prozentual vom Netto oder Brutto?

Danke für Informationen im voraus
Labrador

1.) Wie lange erfolgt die Lohnfortzahlung durch den AG?

6 Wochen

2.) Nach welcher abgelaufene Frist übernimmt im weiteren
Krankheitsfall des AN die Kasse sämtlich Personalkosten

Die KK übernimmt keine Personalkosten, weil nach Ablauf der 6 Wochen keine weiteren erstattungsfähigen Personalkosten mehr anfallen. Der AN erhält dann Krankengeld durch die KK.

3.) Ist die Übernahme der weiter anfallenden Lohnkosten und
Krankenkassenbeiträge durch die KK an Bedienungen geknüpft.
z.B.b über 6 Wochen die gleich Krankschreibung

Nach Ablauf der 6 Wochen bei gleicher Krankheit fallen keine Personalkosten und KK-Beiträge mehr für den AN, da dieser dann Krankengeld von der KK erhält. Der AG zahlt dann nix mehr für den AN.

4.) Was wird nun eigentlich wirklich erstattet,
möglicherweise prozentual vom Netto oder Brutto?

Die laufende Lohnzahlungen, nicht aber Einmalzahlungen. Und wieviel Prozent davon erstattet werden hängt davon ab, wie hoch der Umlagesatz ist, den der AG dafür zahlt. I.d.R. 60 Prozent.

VG
e

Guten Morgen

2.) Nach welcher abgelaufene Frist übernimmt im weiteren
Krankheitsfall des AN die Kasse sämtlich Personalkosten

Die KK übernimmt keine Personalkosten, weil nach Ablauf der 6
Wochen keine weiteren erstattungsfähigen Personalkosten mehr
anfallen. Der AN erhält dann Krankengeld durch die KK.

Jein, nur bedingt richtig.
Kleinunternehmen bis 30 Mitarbeiter müssen am sog. Umlageverfahren U1 teilnehmen und erhalten je nach Beitragshöhe die gezahlte Engeltfortzahlung erstattet.
http://www.lohn-info.de/umlageverfahren.html

4.) Was wird nun eigentlich wirklich erstattet,
möglicherweise prozentual vom Netto oder Brutto?

Die laufende Lohnzahlungen, nicht aber Einmalzahlungen. Und
wieviel Prozent davon erstattet werden hängt davon ab, wie
hoch der Umlagesatz ist, den der AG dafür zahlt. I.d.R. 60
Prozent.

Das Krankengeld ab dem 43. Tag der Erkrankung ist unabhängig vom Umlagesatz.

Im Zeitraum der Entgeltfortzahlung ist das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. ( --> 100%)
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html

Im Zeitraum des Krankengeldes 70 % des regelm. Arbeitsentgelts
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html

In einigen Tarifverträgen (z. B. im z. T. immer noch angewendeten BAT) können Aufstockungsbeträge zum Krankengeld (Krankengeldzuschuß)vereinbart sein, wo Arbeitnehmer bis zur 26. Woche den Differenzbetrag zwischen Krankengeld und regelm. Arbeitsentgelts durch den AG aufgestockt bekommen…

Gruß
MG

Das Krankengeld ab dem 43. Tag der Erkrankung ist unabhängig
vom Umlagesatz.

Meine Antwort bezog sich auf die erstattungsfähie Lohnfortzahlung und nicht auf das Krankengeld. Und die Höhe der erstattungsfähigen Lohnfortzahlung ist vom Umlagesatz abhängig.

Da es dem UP wohl darum gibg, was der AG erstattet bekommt, bezogen sich meine Antworten auch nur darauf.

Schönen Sonntag
e

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