Hallo,
folgender Sachverhalt:
Jemand befindet sich in der Wohlverhaltensphase seiner Privatinsolvenz und zieht jetzt um. Hat derjenige ein Recht auf die Erstattung der Mietkaution oder muss der Vermieter die Mitkaution an den Insolvenzverwalter abführen? Danke.
Hallo,
Hallo.
folgender Sachverhalt:
Jemand befindet sich in der Wohlverhaltensphase
Also muss er sich wohl verhalten! Demnach ist tunlichst zu vermeiden Missverständnisse bei vermögenswerten aufkommen zu lassen.
seiner
Privatinsolvenz und zieht jetzt um. Hat derjenige ein Recht
auf die Erstattung der Mietkaution oder muss der Vermieter die
Mitkaution an den Insolvenzverwalter abführen? Danke.
Dass kommt auf den Insolvenzverwalter an. Grundsätzlich ist es ein Vermögensweret der verwertet werden kann. Andererseits ist vlt. eine Kaution für die neue Wohnung zu stellen. Auf jeden Fall hat der Schuldner dies dem Insolvenzverwalter anzuzeigen, wenn er sich wohl verhalten will.
Beachte:
Bestand die Kaution schon beim Insolvenzgang, ist sie seinerzeit anzugeben gewesen, als Vermögenswert. Ist der Wohnungseinzug und die Kautionshinterlegung innerhalb des Insolvenzverfahrens gewesen, ist fraglich, wo der Schuldner das Geld her hatte.
Ggf. kommt der Schuldner in Erklärungsnöte und verspeilt bei Aufdeckung seine Befreiungserklärung.
Auch wäre zu überdenken, ob bereits vorm Insolvenzgang ein PfäB an den Vermieter ging, wegen der Kaution. Der ruht zwar während der Insolvenz, aber einer der Gläubiger (der mit dem PfäB) ist scharf auf die Kaution und wird den Insolvenzverwalter drauf ansetzen.
MfG
Der Insolvenzverwalter ist der Freund der Gläubiger, nicht der des Schuldners.