Erstattung nach Wasserschaden

Guten Abend,

ich bin Vermieter. In meiner vermieteten Wohnung hat es einen Wasserschaden gegeben, verursacht durch Eintritt von Regenwasser durch die Hauswand.

Der Schaden ist nun behoben, nur mein Mieter möchte gerne das Wohnzimmer renoviert haben. Die letzte Renovierung liegt ca. 3 Jahre zurück.
Dann ist es so, das das Wohnzimmer an den Wändenunterschiedliche Tapete hat. Außerdem ist der optische Mangel eher gering. Wenn noch eine Rolle von der alten Tapete vorhanden wäre, könnte man das Ganze flicken.

Nun habe ich ein Angebot von einem Maler. Der Preis liegt bei ca. 1000 Euro. Das ist wirklch viel finde ich für die paar kleinen Stellen.
Okay der Mieter hat das Recht auf neue Tapete.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob der Zeitwert ersetzt werden muss. Wohnzimmer soll eh in 3 - 5 Jahren renoviert werden. Eher etwas länger.
Da hat der Mieter ja Glück gehabt und muss seine Renovierung nicht zahlen.

Übrigens die Gebäudeversicherung zahlt nicht. Es handelt sich um Regenwasser und kein Leitungswasser. Das habe ich bereits mehrfach abgeklärt. Ich muss das alles selber bezahlen.

Hoffentlich weiß jemand Rat.

Gruß

sorry - da muss ich passen

Hallo,
ich bin kein Fachman was Mietrecht betrifft.
Aber wenn es wirklich nur eine Wand betrifft sollte es doch reichen wenn diese Wand mit einer extra Tapete tapeziert wird. Vielleicht eine Bildtapete oder eine die einen besonderen Akzent setzt. Das ganze Zimmer zu renovieren halte ich für übertrieben.
Da ist natürlich wieder mal entscheidend wie das Verhältniss zum Mieter ist. Vielleicht lässt er sich mit guten Argumenten überzeugen? Wenn nicht, haben sie Rechtschutz? Dann einfach mal einen Anwalt fragen oder bei einer anderen Beratungsstelle. Vielleicht gibt es eine Interessengemeinschaft für Vermieter?
Viel Erfolg!
MfG
Körber

Ich habe es exra nicht erwähnt, aber meine Mieterin ist meine Mutter.
Die ganze Angelegenheit ist nicht so eiinfach.

Normalerweise kann meine Mutter alles von mir haben. Ich habe Ihr neue Fliesen gekauft, eine neue Heizung. Alles damit die Wohnung schön ist.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass ihr Lebensgefährte Handwerker ist. Er möchte an der ganzen Sache auch irgnendwie Geld verdienen. Aber das ist mir egal. Ich habe ein Angebot von einem Maler eingeholt.

Jetzt möchte ich halt versuchen mit meiner Mutter zu verhandeln.

Was mit wirklich interessiert ist, wie sich ein Vermieter seinem Mieter gegenüber verhält und was rechtlich angesagt ist.

Ich denke mir auh das der Lebensgefährte meiner Mutter gesagt hat was sie zu tun hat, nur damit er Aufträge bekommt und auch Geld verdient.

Nun habe ich ein Angebot von einem Maler. Der Preis liegt bei
ca. 1000 Euro.

für eine Wand? geht bestimmt günstiger. Eventuell renoviert der Mieter für 300Euro selbst? dann kann er auch bei Tapetenauswahl und Wandfarbe mitreden…

Für mich stellt sich nun die Frage, ob der Zeitwert ersetzt
werden muss. Wohnzimmer soll eh in 3 - 5 Jahren renoviert
werden. Eher etwas länger.
Da hat der Mieter ja Glück gehabt und muss seine Renovierung
nicht zahlen.

nach dem Gesetz muss er das garnicht, kommt aber immer auf den Vertrag an. (feste fristen sind ungültig und dann gilt das Gesetz http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html )
etwa alle 5 jahre sollte das Wohnzimmer renoviert (gestrichen) werden.

zeitwert ersetzen ist unsinn, es ist ja dein Eigentum und du willst die Wohnug erhalten.

Wenn es keine super Sondertapete war bekommt man die idr auch immer nach.

Übrigens die Gebäudeversicherung zahlt nicht. Es handelt sich
um Regenwasser und kein Leitungswasser. Das habe ich bereits
mehrfach abgeklärt. Ich muss das alles selber bezahlen.

Regenwasser nicht, aber als Folgeschaden schon - wieso kommt da denn Regenwasser rein - wenn es zb durch ein Sturm kommt müsste sie zahlen

Gruß
Jack

MoinMoin!
Tja, es gibt halt Tage, da läuft nicht alles rund…

Also, Sie wissen, daß der Mieter wieder so gestellt werden soll, als wäre nichts passiert. Das heißt im Klartext, daß die Reparatur/Renovierung so sein sollte, daß nachher keiner sieht, wo ein Schaden war.
Aber ich hatte ein sehr ähnliches Problem und habe mir dann eine Flasche Aldi-Champagner gekauft und bin zu meinem Mieter und habe ihm erst mal den Champus „für all den Ärger“ spendiert.
Im weiteren Gespräch fragte ich beiläufig, was er denn glaube, was die Renovierung kosten würde. Der gute Mann nannte einen schon überhöhten Preis, der aber nur ca. 60% dessen war, was die Malerfirma haben wollte.
Daraufhin bot ich ihm eine Entschädigung an, die bei 45% des Preises lag. Cash, morgen früh und damit sei´s gut.
Er willigte mit Handschlag ein, meinte, das könne er ja auch selbst machen - und gut war´s.
Natürlich hat er eine entsprechende Quittung unterschriebe (und wie von mir erwartet auch nie die Renovierung des Schadens gemacht!)
OK, kostete Geld. Aber der Mieter war 100% zufrieden.
So ich dann auch.
Andererseits… Wenn Sie da nichts machen, welches Risiko gehen Sie ein? Daß der Mieter SIE verklagt? Daß er die Miete mindert? (Wenn ja, wie lange um wieviel?)

Und das der Mieter renovieren MUSS ist eine Mär, die heute nicht mehr zählt. Der kann 10 Jahre nichts machen und Sie haben beim Auszug dann ein echtes Problem…

Versuchen Sie´s (oder Ihre Frau - oder jemand, den Sie gut kennen) mit dem Mieter auf Goodwill, meist klappt das!
Viel Glück und
Gruß
MK

Guten Abend,

ich bin Vermieter. In meiner vermieteten Wohnung hat es einen Wasserschaden gegeben, verursacht durch Eintritt von Regenwasser durch die Hauswand.

Der Schaden ist nun behoben, nur mein Mieter möchte gerne das Wohnzimmer renoviert haben. Die letzte Renovierung liegt ca. 3 Jahre zurück.
Dann ist es so, das das Wohnzimmer an den Wänden unterschiedliche Tapete hat. Außerdem ist der optische
Mangel eher gering. Wenn noch eine Rolle von der alten Tapete vorhanden wäre, könnte man das Ganze flicken.

Nun habe ich ein Angebot von einem Maler. Der Preis liegt bei ca. 1000 Euro. Das ist wirklch viel finde ich für die paar kleinen Stellen.
Okay der Mieter hat das Recht auf neue Tapete.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob der Zeitwert ersetzt werden muss. Wohnzimmer soll eh in 3 - 5 Jahren renoviert werden. Eher etwas länger.
Da hat der Mieter ja Glück gehabt und muss seine Renovierung nicht zahlen.

Übrigens die Gebäudeversicherung zahlt nicht. Es handelt sich um Regenwasser und kein Leitungswasser. Das habe ich bereits mehrfach abgeklärt. Ich muss das alles selber bezahlen.

Hoffentlich weiß jemand Rat.

Gruß

Vermeiden Sie kostenintensive Weiugnen in der Sache und Renovieren sie die wohnung! Der Mieter kann nicht dafür, dass Ihr Gebäude nicht wasserdicht war, das ist Ihr persönliches Pech!

Hallo bemune,

ich würde mir von einem Maler ein Angebot für die Reparatur der Wand einholen und prüfen, ob von der Tapete noch ausreichend viel da ist.

So, wie es aussieht, will der Mieter nur Geld sehen.

Wenn für den ganzen Raum zu tapezieren 1000 € zugrunde gelegt wurden, dann kommt eine Ausbesserung der verfärbten Bahnen abzüglich 50 % für Abnutzung vielleicht auf 200 € .

BG
hardy

Guten Morgen!
Das ist natürlich ein besonderer Fall. Wenn man im Vermieter-Lexikon nachblättert, steht davon nichts drin.
Ich würde den Schaden beheben (lassen). Vielleicht mehrere Angebote einholen, oder dem Mieter in Aussicht stellen, dass man die Materialkosten übernimmt, wenn er sich selbst kümmern würde.
Die Sache mit den Schönheitsreparaturen und deren Fristen ist ein elend langes Kapitel, es gibt nicht wirklich klare Rechtssprechung darüber. Ich würde mich großzügig zeigen und um des Friedens willen das Ganze in Ordnung bringen (lassen; nicht vergessen, bei der Steuererklärung geltend machen)). Sonst geht es weiter mit Mietminderung und anderem Ärger, Mieter sind da erstaunlich fit.
Ich hoffe, weitergeholfen zu haben.
Gruß und viel Erfolg!
instrumentalix

Viell. können Sie sich ja mit Ihrem Mieter einigen. Da er in einem Jahr ohnehin das Zimmer hätte renovieren müssen, könnte man die Reparaturkosten evtl. dritteln, zwei Drittel von Ihnen, ein Drittel der Mieter.
Herta Bassauer

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo, da kann ich leider nicht helfen. Ich würde mich an einen Vermieterverein oder einen RA zu Rate ziehen.
MfG Ringehahn

Hallo,

ich würde einfach mal einen Maler meines Vertrauens hin zu ziehen und den fragen wie man den Schaden beheben kann.
Ich denke nicht dass er auf 1000 € Kosten für den Schaden kommt.

Gruß

Hallo bemune,

erst einmal weise ich darauf hin, dass ich jedes Mal nur versuche vernünftige und objektive Antworten zu geben. Ich weiß nicht, wie die rechtliche Seite aussieht.

In diesem Fall habe ich das so verstanden, dass zwar ein Wasserschaden im Wohnzimmer entstanden ist, das Wohnzimmer aber hätte sowieso renoviert werden müssen nach Zeitanteil.

Ganz ehrlich würde ich dem Mieter einen Gutschein anbieten für einen Baumarkt seiner Wahl in einer vernünftigen Höhe (Tapeten anteilig + Zusatz oder so). Oder man bietet an den Handwerker zu stellen. So etwas habe ich schon häufiger gehört, finde ich einfach abzurechnen für die Steuern (denn das kann man absetzen) und bedeutet ein Entgegenkommen.

Solange man es nicht mit Hybris zu tun hat, sollten damit alle zufrieden sein.

Grüße
Ysa

hallo,
damit hat doch der vermieter nix zu tun,meine ich…dafür kommt die hausratvers. des Mieters auf, wenn eine vorhanden ist…

lisa

Sorry,
dazu kann ich leider keine Antwort liefern, ausser das sich der Renovierungszeitraum meines Wissens auf bis zu 7 Jahre verschoben hat.

Hallo,

ich würde versuchen mich mit dem Mieter zu einigen, du zahlst die Farbe/Tapete und einen Obolus und er macht die Renovierung.

Prinzipiell bist du für die „schnelle“ Beseitigung des Schadens verantwortlich, ich denke aber auch eine neue weiße Wand erfüllt den Tatbestand der Renovierung. Wenn der Mieter das aber nicht so will hast du ihn doch schnell verhandlungsbereit. Wenn es gar nicht anders geht, gibt es eine weiße Wand…

Hier noch ein Link bezüglich der Versicherung:
http://www.gebaeudeversicherung.net/bin-ich-vor-rege…

Schönen Gruß

Der Handwerker ist wie viele andere zu teuer. Vielleicht nach etwas Günstigerem suchen. Z.B. bei: http://www.my-hammer.de.