Erstattung nur gegen Rechnung?

Ich habe einen Hausratschaden (Blitzschlag) und mir für die defekten Geräte (z. B. Motherboard im PC) Kostenvoranschläge machen lassen und bei der Versicherung eingereicht (Debeka). Nun schreibt die Versicherung, daß sie die Kosten erstattet, wenn ich die Originalrechnungen einreiche. Da ich aber nicht unbedingt z. B. ein neues Motherboard kaufen will, da ich ein altes von einem Kumpel bekomme und daher also auch keine Rechnung habe, bekomme ich dann keine Kostenerstattung für den Schaden??? Gibt es dafür eine Regelung. Andere Versicherungen erstatten doch auch für Kostenvoranschläge, oder? Für eine sachkundige Antwort wäre ich sehr dankbar. Gruß Heike

Hallo Heike,

zunächst einmal ist es doch positiv zu werten, wenn die DEBEKA ihre Zahlungsbereitschaft erklärt hat.

Wenn Du keine Rechnung über einen Neukauf vorlegen kannst, so ist das nicht gleichbedeutend damit, daß Du keine Entschädigung bekommst. Allerdings wird diese wohl wesentlich geringer ausfallen, als im Falle eines Neukaufs.
Du mußt über Dein altes Board die damalige Kaufrechnung vorlegen. Dies kannst Du wahrscheinlich nicht. Also sind Angaben erforderlich, wann und zu welchem Preis der PC/das Board gekauft wurde. Und da liegt der Haken, denn es dürfte dann nur noch eine Zeitwertentschädigung in Frage kommen.
Der Zeitwert wiederum dürfte sehr gering ausfallen (um nicht zu sagen er wird sich dem 0-Punkt nähern), weil technische Geräte, besonders EDV einem hohen und schnellen Wertverfall unterliegen.

Nach dieser Regelung wird mit und ohne Rechtsanwalt verfahren. Also lade Dir nicht noch zusätzliche RA-Kosten auf (die Schadenhöhe dürfte hier dazu eh in keiner vernünftigen Relation stehen), die Du evtl. im Endeffekt selbst tragen mußt, weil Du zur Schadenminderung verpflichtet bist und die klare Rechtslage keines Anwaltes Bedarf.

Und glaub mir: Schadensachbearbeitern ist es völlig gleich, ob Du eine RA einschaltest (oder damit drohst) oder nicht. Dies beschleunigt weder die Bearbeitung noch hat es spürbaren Einfluß auf die Entschädigungsleistung. Es fordert eher eine ‚Kampfansage‘ der ‚Gegenseite‘ voraus.

Mach der DEBEKA entsprechende Angaben (incl. Peis-/ bzw. Wertangaben) und einen vernünftigen, für beide Seiten tragbaren Einigungsvorschlag bezügl. der von Dir erwarteten Entschädigungshöhe und Du wirst sehen, wie schnell sich die Sache regelt.

Ein Hinweis von Dir auf die lange und bisher schadenfreie Versicherungszeit sowie eine gewisse Erwartungshaltung Deinerseits bezügl. einer großzügigen Regulierung kann der Sache sehr dienlich sein.

Wenn Du es dann noch schaffst, mit einem dezenten Hinweis auf eine evtl. Vertragskündigung, Deinen Vertreter zu überzeugen und zu veranlassen, dass er sich entsprechend für Dich einsetzt, hast Du die besseren Karten in der Hand, jedenfalls bessere, als wenn Du gleich mit einem Anwalt ‚um die Ecke kommst‘.

Delia, deren inhaltvolle Antworten mir stets gefallen, mag mir verzeihen, doch diesmal kann ich mich ihrer Meinung nicht anschliessen.

Viel Erfolg wünscht Dir
WALTER HUETTENHAIN

Hallo Heike!
Wenn man Dein Problem liest könnte man meinen, die Versicherung verlangt eine Rechnung für die beschädigten Teile, denn die Versicherung muß Dir den Schaden bezahlen und nicht die Neuteile. Sie hat kein Recht auf Vorlage der Neuerwerbsrechnung. Ist doch genauso wie bei einem Auto! Im Zweifellsfalle einen Anwalt per Telefon fragen, das kostet eigentlich nichts und danach die Versicherung wechseln.

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Hallo Heike!
Wenn man Dein Problem liest könnte man
meinen, die Versicherung verlangt eine
Rechnung für die beschädigten Teile, denn
die Versicherung muß Dir den Schaden
bezahlen und nicht die Neuteile. Sie hat
kein Recht auf Vorlage der
Neuerwerbsrechnung. Ist doch genauso wie
bei einem Auto! Im Zweifellsfalle einen
Anwalt per Telefon fragen, das kostet
eigentlich nichts und danach die
Versicherung wechseln.

Hallo René,
danke für den Tip mit dem Rechtsanwalt. Habe es mit meinem „Problem“ mal im Brett „Recht“ versucht, aber da werde ich wohl eher als böse Abzockerin behandelt:frowning:
Gruß Heike

Hallo Heike,

es reicht vollkommen wenn Dein Freund eine Bestätigung schreibt, mit Angabe explizit was er dir gibt (besser verkauft!) wo er es herhat und zu welchen Preis er es gekauft hat. Das kannst Du dann ebenfalls der Debeka einreichen.
Tschüß
Memmo ([email protected])
T. Uras