Hallo zusammen,
angenommen X ist Vater eines Sohnes, Der Sohn ist über die Mutter beihilfeberechtigt und bei der Debeka privat versichert.
Die Eltern leben getrennt, der Vater ist GKV Mitglied.
Während eines Umgangskontaktes musste der Vater mit dem Kind zum Arzt und Medikamente nach Rezept kaufen.
Wenn ein Erstattung durch die Mutter an den Vater aussichtslos ist, kann der Vater die Rezepte bei der PKV und Beihilfe einreichen und die Erstattung auf sein Konto fordern?!
Grüße
Bori