Hallo,
nehmen wir mal an jemand wird nach e-Mail Bewerbung telefonisch zu einem Vorstellungstermin geladen. In diesem Telefonat wurde nicht über die Erstattung der Reisekosten gesprochen.
Nach dem Vorstellungstermin möchte der Bewerber nun die Reisekosten erstattet bekommen, da er ingsesamt 400km gefahren ist. Von Verpflegungsmehraufwand sieht er ab. Soweit ich weiß muß eine Firma Resiekosten erstatten, wenn diese es nicht ausdrücklich vor dem Vorstellungsgespräch ablehnt.
Die Firma behauptet nun NIE Reisekosten zu erstatten.
Da es nur eine telefonische Einladung war: wer muss beweisen, dass derjenige, der eingeladen hat (sehr große Firma; Abrechnungen laufen über Personalabteilung) die Erstattung nicht ausgeschlossen hat? Da steht ja Aussage gegen Aussage.
Und wenn man es einklagen wollte: wie groß wären die Erfolgschancen und wer zahlt den Anwalt des Bewerbers falls dieser Erfolg hat? Oder ist der Streitwert bei 120€ zu klein zum Klagen?
Grüße
Jessica