Erstattung Reisekosten für Vorstellungsgespräch

Hallo,

nehmen wir mal an jemand wird nach e-Mail Bewerbung telefonisch zu einem Vorstellungstermin geladen. In diesem Telefonat wurde nicht über die Erstattung der Reisekosten gesprochen.
Nach dem Vorstellungstermin möchte der Bewerber nun die Reisekosten erstattet bekommen, da er ingsesamt 400km gefahren ist. Von Verpflegungsmehraufwand sieht er ab. Soweit ich weiß muß eine Firma Resiekosten erstatten, wenn diese es nicht ausdrücklich vor dem Vorstellungsgespräch ablehnt.

Die Firma behauptet nun NIE Reisekosten zu erstatten.

Da es nur eine telefonische Einladung war: wer muss beweisen, dass derjenige, der eingeladen hat (sehr große Firma; Abrechnungen laufen über Personalabteilung) die Erstattung nicht ausgeschlossen hat? Da steht ja Aussage gegen Aussage.

Und wenn man es einklagen wollte: wie groß wären die Erfolgschancen und wer zahlt den Anwalt des Bewerbers falls dieser Erfolg hat? Oder ist der Streitwert bei 120€ zu klein zum Klagen?

Grüße
Jessica

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/brkg_2…

guck mal da!

lg

Hallo,

danke für den Link. Der bezieht sich aber, wenn ich es richtig verstanden habe auf Beamte, Richter usw. im Rahmen einer Dienstreise.
In meinem fiktiven Fall geht es ja um ein Vorstellungsgespräch und v.a. die Frage wer bei einer telefonischen Einladung hinterher bei Problemen in der Beweispflicht ist (dass kein Ausschluss einer Erstattung von Reisekosten erfolgt ist).

Grüße
Jessica

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Fahrtkosten sind immer dann zu erstatten, wenn
die Einladung vom Unternehmen gekommen ist und
IN DER EINLADUNG diese nicht ausdrücklich
ausgeschlossen worden ist. (§670 BGB)

Hallo erstmal,

Fahrtkosten sind immer dann zu erstatten, wenn
die Einladung vom Unternehmen gekommen ist und
IN DER EINLADUNG diese nicht ausdrücklich
ausgeschlossen worden ist. (§670 BGB)

Das ist mir sehr wohl bekannt. Daher ja auch meine detailliertere Frage: wenn die Einladung telefonisch war und das Unternehmen nachher behauptet man hätte die Erstattung ausgeschlossen, was sie aber während des Telefongesprächs nicht haben, wer ist dann in der Beweispflicht? Das ist ja quasi „Aussage gegen Aussage“.

Grüße
Jessica

P.S.
Es wäre sehr nett, wenn vor dem Geben einer Antwort das UP und die darin enthaltenen Angaben über den bereits exisiterenden Wissensstand und die darauf aufbauenden Frage ordentlich durchgelesen werden.
Sonst füllen solche Antworten nur unnötig (weil bekannt) Forumsraum (find ich).

Das ist doch eindeutig.

Es ist gleichgültig wie die Einladung zustande gekommen ist.
Reisekosten sind fällig und müssen gezahlt werden.

Nachweispflichtig, dass der Ausschluß der Erstattung wirksam
vollzogen wurde, ist der Unternehmer.

Große Unternehmen laden schriftlich ein und führen Vorstellungsgespräche IMMER mit mind. 2 Angestellten.
Die Kosten für einen Rechtsstreit trägt derjenige, welcher
verloren hat … auch klar oder ?

Ansonsten kann ich www.frag-einen-anwalt.de empfehlen, dort
bekommt man für kleines Geld hochqualifizierte Auskunft ob
es sich lohnt für 120 Euro die Gerichte zu bemühen.

Ich würde die Fahrtkosten in Rechnung stellen und Termin
geben. Wenn dann nicht gezahlt wurde -> Mahnbescheid usw.

Hallo,

Das ist doch eindeutig.

Außer das was im § drin steht für mich nicht, sonst hätte ich nicht gefragt…

Nachweispflichtig, dass der Ausschluß der Erstattung wirksam
vollzogen wurde, ist der Unternehmer.

Genau das wollte ich wissen, danke.

Ansonsten kann ich www.frag-einen-anwalt.de empfehlen, dort
bekommt man für kleines Geld hochqualifizierte Auskunft ob
es sich lohnt für 120 Euro die Gerichte zu bemühen.

Danke für den Tipp.

Ich würde die Fahrtkosten in Rechnung stellen und Termin
geben. Wenn dann nicht gezahlt wurde -> Mahnbescheid usw.

Wie geht das mit Mahnbescheiden? Darf man das selber machen und wie geht das?

Grüße
Jessica

Hi!

Nachweispflichtig, dass der Ausschluß der Erstattung wirksam
vollzogen wurde, ist der Unternehmer.

Hat Du dafür einen Beleg?

…und führen
Vorstellungsgespräche IMMER mit mind. 2 Angestellten.

Das ist schlicht falsch.

Die Kosten für einen Rechtsstreit trägt derjenige, welcher
verloren hat … auch klar oder ?

Das sit zumindest im Arbeitsrecht, um welches es hier geht, falsch.
In der ersten Instanz trägt jeder seine Kosten selbst.

Ansonsten kann ich www.frag-einen-anwalt.de empfehlen, dort
bekommt man für kleines Geld hochqualifizierte Auskunft ob
es sich lohnt für 120 Euro die Gerichte zu bemühen.

Man kann für ähliches Geld auch einen Anwalt seiner Wahl bemühen.

Leicht genervt grüßend
Guido

Hi!

Nachweispflichtig, dass der Ausschluß der Erstattung wirksam
vollzogen wurde, ist der Unternehmer.

Genau das wollte ich wissen, danke.

Das ist aber völliger Blödsinn.
Wer vor Gericht seine Schilderung glaubhaft macht, wird Recht bekommen.

Danke für den Tipp.

Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt Deiner Wahl, von dessen Qualifikation man vermutlich informierter ist als bei einem „Internetratgeber“ kostet auch nicht die Welt.
Allerdings würde ich den Weg nicht gehen, sondern direkt zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts gehen und mir dort bei der Klageformulierung kostenlos helfen lassen.

Bei 120,-€ halte ich das Risiko für vertretbar.

Wie geht das mit Mahnbescheiden? Darf man das selber machen
und wie geht das?

Das Formular bekommst Du für kleines Geld im Schweibwarenhandel (irgendwie 1,50€ oder so).
Das Teil dann ausfüllen und ab zum zuständigen Gericht (kostet meines Wissens 23,-€ - muss nicht aktuell sein, aber großartig wird sich nichts geändert haben).

Oder aber kostenlos direkt zum Arbeitsgericht, wo man nicht viel falsch machen kann, da bei der Formulierung geholfen wird…

Es ist übrigens ebenso Blödsinn, dass die unterlegene Partei die Gerichtskosten zahlt.
In der ersten Instanz (und bei 120,-€ wird es wohl dabei bleiben!) zahlt jeder seine Kosten selbst.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__12a.html

VG
Guido