Hallo, müssen eigentlich im Zusammenhang mit einer Erstattung von Rentenbeiträgen an die BFA auch die Arbeitgeberanteile ausgezahlt werden?
Kennt sich jemand damit aus? Danke.
Jörn
Hallo,
Hallo, müssen eigentlich im Zusammenhang mit einer Erstattung
von Rentenbeiträgen an die BFA
Es geht um die Erstattung von Rentenbeiträgen DURCH die BfA?
auch die Arbeitgeberanteile ausgezahlt werden?
Nö. Die hat man ja nach allgemeiner Auffassung nicht gezahlt, sondern eben der Arbeitgeber. Somit können die einem auch nicht erstattet werden. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__210.html (Absatz 3)
Kennt sich jemand damit aus?
Die hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12104/S…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12104/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Vor_20der_20Rente/nachzahlung erstattung/erstattung node.html__nnn=true)
Grüße
Hallo, müssen eigentlich im Zusammenhang mit einer Erstattung
von Rentenbeiträgen an die BFA auch die Arbeitgeberanteile
ausgezahlt werden?
Kennt sich jemand damit aus? Danke.
Jörn
Die AG-Anteile werden NICHT ausbezahlt.
Gruß
Granini
Hallo,
danke für die kompetente Antwort.
Ist ja wirklich hammerhart, da ja eigentlich Teil des Lohnes und bei Rentenbezug auch genutzt.
Gruß
Jörn