Hallo!
Ich habe vor Jahren mal Fälle im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens mit der Schweiz bearbeitet. Damals gab es eine sog. Kleinstzeitenentschädigung, d.h. wurde weniger als 12 Monate in der Schweiz gearbeitet, dann wurden diese Zeiten aus der deutschen Rentenversicherung entschädigt.
Bei der Rentenberechnung war dann aber das in der Schweiz erzielte Einkommen nicht von Interesse, sondern die Zeiten wurden - kurz gesagt - mit dem Durchschnitt der deutschen Beitragszeiten bewertet.
Mittlerweile gelten - meine ich - auch für die Schweiz die EU-Verordnungen; auch hiernach gibt es diese Kleinstzeitenentschädigung.
Ich würde Dir empfehlen, dass Du Dich entweder an Deinen aktuellen Rentenversicherungsträger wendest; dort gibt es eine spezielle Abteilung für Fragen im Zusammenhang mit der Schweiz bzw. Dein Anliegen wird an die DRV Baden als zuständige Verbindungsstelle weitergeleitet.
Du kannst Dich aber auch direkt an den schweizerischen Versicherungsträger wenden. Für außerhalb der Schweiz wohnhafte ist ausschließlich die nachfolgende Stelle zuständig:
Schweizerische Ausgleichskasse
Avenue Edmond-Vaucher 18
1211 Genf
Um entsprechende Auskünfte zu bekommen, solltest Du allerdings unbedingt Deine schweizerische Versicherungsnehmer angeben. Und lass denen ein bisschen Zeit, in der Schweiz geht’s etwas gemütlicher ab … 
Ich würde den Weg über den deutschen Rentenversicherungsträger empfehlen, der klärt dann für Dich alles Weitere in der Schweiz. Gib dann aber auch genau an, von wann bis wann Du in der Schweiz bei wem gearbeitet hast; auch Deine schweizerische Sozialversicherungsnummer ist sehr hilfreich. Der deutsche Rentenversicherungsträger klärt nämlich dann auch genau Deine in der Schweiz zurückgelegten Zeiten und speichert diese in Deinem Versicherungsverlauf. So hast Du dann auch dort - zumindest für die Zeit in der Schweiz - keine Lücken im Versicherungsleben.
Zu Deinem Einwand, ob Du überhaupt eine Rente in Deutschland bekommst: Wenn Du 60 Monate Beitragszeiten in Deutschland hast, bekommst Du spätestens mit 67 Jahren - derzeitige Regelaltersgrenze - eine Rente. Und an dieser Regelung wird sich voraussichtlich in den kommenden Jahren nichts ändern, höchstens, dass die Regelaltersgrenze noch weiter angehoben wird.
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich. 
Gruß,
Robert