Erstattung Sozialversicherungsbeiträge aus dualem Studium - Rückforderung Kindergeld?

Ich kann mir für 21 Monate (01/2006 bis 09/2007) aus meinem dualen Studium die zu Unrecht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge (weil es 2009 ein Urteil dazu gab) erstatten lassen. Den Antrag dazu habe ich im Juli 2012 gestellt und muss nun endgültig sagen, ob ich die Erstattung veranlassen möchte oder nicht.

Meine Frage ist nun: Kann es sein, dass das Kindergeld aus der Zeit, für die ich die Beiträge zurückbekommen würde, jetzt noch zurückgefordert wird? Ich war damals nur knapp unter der Einkommensgrenze, so dass meine Eltern noch Kindergeld bekommen haben. Im Internet finde ich gegensätzliche Meinungen, zum einen, dass eine Rückforderung möglich ist, wenn ich ohne die Beiträge über der Einkommensgrenze gelegen hätte, dann steht aber wieder was über eine Verjährungsfrist und dann noch was über das Zuflussprinzip, das besagt dass nur das Jahr in dem ich das Geld bekomme zählt und deswegen von 2006/2007 kein Kindergeld zurückverlangt werden kann.
Weder Steuerberater noch die zentrale Stelle der Familienkasse kann mir eine sichere Antwort darauf geben.

Kann jemand helfen und hat evtl. dasselbe Problem schon gehabt?