Guten Morgen,
Hallo,
Mr. x hat vor langer Zeit mit Rabatten Urlaub gebucht und hat
die günstigste Reisezeit erwischt. Nun wird ihm der Urlaub aus
betrieblichen Gründen gestrichen (Krankenstand).
Ist der Urlaub eindeutig und beweisbar genehmigt gewesen ?
Falls ja, ist der Widerruf grundsätzlich unzulässig und (arbeits-)gerichtlich überprüfbar - ggfs. per einstw. Verfügung.
Der Widerruf wäre nur in absoluten Notfällen, die eine existenzbedrohende Dimension annehmen, ausnahmsweise zulässig.
Hat Mr x
- Anspruch auf Erstattung der Stornogebühren
Ja, auch für Familienangehörige
- Anspruch auf einen gleichwertigen Urlaub im gebuchten Hotel
zu einer anderen Reisezeit (teurer).
Nachweisbare Mehrkosten für Urlaub in einer anderen Reisezeit gehören grundsätzlich zum einforderbaren Schadensersatz
Gibt es ggf. einen Unterschied zwischen Gesetz und den
üblichen Vorgehensweisen?
Ja, anständige AG zahlen für einen derartigen Widerruf klaglos die o.a. Mehrkosten und legen auch nooch was „oben drauf“.
Falls es in dem betrieb einen BR gäbe, würde der gesamte Bereich der Urlaubsvergabe seiner zwingenden gesetzlichen Mitbestimmung unterliegen.
Danke und viele GrüßeCaramba
&Tschüß
Wolfgang