Erstattung Stornogebühren bei gestrichenem Urlaub

Guten Morgen,

Mr. x hat vor langer Zeit mit Rabatten Urlaub gebucht und hat die günstigste Reisezeit erwischt. Nun wird ihm der Urlaub aus betrieblichen Gründen gestrichen (Krankenstand).
Hat Mr x

  • Anspruch auf Erstattung der Stornogebühren
  • Anspruch auf einen gleichwertigen Urlaub im gebuchten Hotel zu einer anderen Reisezeit (teurer).

Gibt es ggf. einen Unterschied zwischen Gesetz und den üblichen Vorgehensweisen?

Danke und viele GrüßeCaramba

Guten Morgen,

Hallo,

Mr. x hat vor langer Zeit mit Rabatten Urlaub gebucht und hat
die günstigste Reisezeit erwischt. Nun wird ihm der Urlaub aus
betrieblichen Gründen gestrichen (Krankenstand).

Ist der Urlaub eindeutig und beweisbar genehmigt gewesen ?
Falls ja, ist der Widerruf grundsätzlich unzulässig und (arbeits-)gerichtlich überprüfbar - ggfs. per einstw. Verfügung.
Der Widerruf wäre nur in absoluten Notfällen, die eine existenzbedrohende Dimension annehmen, ausnahmsweise zulässig.

Hat Mr x

  • Anspruch auf Erstattung der Stornogebühren

Ja, auch für Familienangehörige

  • Anspruch auf einen gleichwertigen Urlaub im gebuchten Hotel
    zu einer anderen Reisezeit (teurer).

Nachweisbare Mehrkosten für Urlaub in einer anderen Reisezeit gehören grundsätzlich zum einforderbaren Schadensersatz

Gibt es ggf. einen Unterschied zwischen Gesetz und den
üblichen Vorgehensweisen?

Ja, anständige AG zahlen für einen derartigen Widerruf klaglos die o.a. Mehrkosten und legen auch nooch was „oben drauf“.

Falls es in dem betrieb einen BR gäbe, würde der gesamte Bereich der Urlaubsvergabe seiner zwingenden gesetzlichen Mitbestimmung unterliegen.

Danke und viele GrüßeCaramba

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

vielen Dank!
Der Urlaub ist offiziell genehmigt.
Herr x würde grundsätzlich auch von seiner Seite aus verschieben, weil wichtige Projekte laufen, die ihm am Herzen liegen. Es wäre ihm nur wichtig, selber ohne finanziellen Schaden da raus zu kommen.

VG
Caramba

Herr x würde grundsätzlich auch von seiner Seite aus
verschieben, weil wichtige Projekte laufen, die ihm am Herzen
liegen. Es wäre ihm nur wichtig, selber ohne finanziellen
Schaden da raus zu kommen.

Und ganz genau so sollte Herr X das gegenüber seinem Chef auch sagen.

Wenn der auf stur schaltet, dann wäre das sehr schade, da hier ein motivierter Mitarbeiter zur „inneren Kündigung“ gebracht würde.