Welche Krankenkasse zahlt bei Erstattung für Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit U1 die Erstattung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung aus und gleicht dies nicht durch die Pauschalen aus?
Hallo,
es erstattet die Kasse, an die man auch die U1 gezahlt hat. Vorausgesetzt natürlich, es ist die „richtige“ Krankenkasse des Arbeitnehmers und er wurde nicht fehlangemeldet und alles muss aufgerollt werden und ein riesen Chaos und keiner weiß mehr was überhaupt gezahlt wurde…
Pauschale Erstattungen sind mir allerdings nur bei der U2 bekannt und im übrigen mWn auch nur da gesetzlich zugelassen, oder heißt „Pauschale“ die 40, 60, 70, 80 % U1-Erstattung?
Oder sind die maximal 80 % Erstattung nicht genug? Den vollen Betrag gibts übrigens bei keiner Kasse, weil gesetzlich nur maximal 80 % möglich sind.
LG
S_E
Guten Tag,
es geht darum ob die Krankenkasse die anteilige Sozialversicherungsbeträge auch erstattet oder ob diese pauschal abgegolten werden.
Hallo,
Ich kenne es so, dass sich die(prozentuale) Erstattung errechnet aus dem fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelt bis zur BBG-RV. Die Beitragsanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Arbeitgebers gelten mit der prozentualen Erstattung des Bruttoarbeitsentgeltes
als abgegolten.
Gruss
Czauderna
Hallo Kessel,
leider gibt es keine abschließende Aufstellung, welche Kassen dies bezahlen und welche nicht. Ich mache seit etlichen Jahren Lohn und kann dir nur sagen, dass das bei den meisten Kassen in der Satzung ausgeschlossen ist, leider.
Viele Grüße
Gesine