Erstattung von Anwaltskosten

Nach Verkauf meines Einfamilienhauses wurden vom Käufer
Mängel behauptet. Ich musste anwaltliche Hilfe in Anspruch
nehmen.Mängel bestätigten sich nicht! Käufer verlangte
nun Rücktritt vom notariellen Kaufvertrag.Ohne Anwalt lief nichts. Außergerichtlich kam man nicht weiter. Wandlung der Forderung in eine Schadensersatzklage(hoher Streitwert Landgericht) Klage beim LG wurde abgewiesen. Nur hierfür
übernahm Kläger die gerichtlichen Anwaltskosten.
Während der außergerichtlichen Auseinandersetzungen, musste ich den Anwalt wechseln (Insolvenz der Kanzlei).
Mir sind Anwaltskosten in Höhe von ca. 4.000€ entstanden.
Habe ich eine realistische Chance auf dem Klageweg an mein Geld zu kommen?
Danke!

Hallo,

es ist immer wieder ärgerlich, wenn es nicht so läuft, wie es geplant war.

Die Chance, die Anwaltskosten erstattet zu bekommen, schätze ich sehr gering ein, da es keine Gerichtsverhandlung und kein Urteil gab, war eine anwaltliche Vertretung aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich.

Die anwaltliche Vertretung ist nur vor den Gerichten im Prozeß erforderlich. Was were gewesen, wenn Sie überhaupt nicht auf Schreiben der Gegenpartei geantwortet hätten.

Nichts! Man hätte Sie verkilagen müssen. Erst dann, were die Einschaltung eines Anwaltes erforderlich gewesen. Da die Klage aber abgewiesen wurde, war auch hierfür kein Anwalt erforderlich.

Da ich kein Jurist bin, schlage ich vor, den Anwalt der Sie vertreten hat, um Rat zu fragen. Egal wie die seine Stellungnahme ausfällt, Sie können sich dann immer noch dafür oder dagegen entscheiden.

Denken Sie aber bitte an den kaufmännischen Grundsatz: Werfe nie gutes Geld, schlechtem Geld hinterher, auch wenn Sie sich noch so sehr ärgern.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten