Erstattung von Bahntickets

Ich habe ein Bahnticket gekauft (am Schalter, einfache Fahrt, ohne Spezialangebot, also Standardticket, aber mit BahnCard50). Das Ticket war zwei Tage gültig. Jetzt konnte ich doch nicht fahren und der Gültigkeitszeitraum ist abgelaufen. Kann ich diese Karte nun noch zurückgeben???

Auf dem Ticket steht „Erstattung ab dem ersten Geltungstag 15 Euro“.

Zudem sagen die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bahn:
„4.5.1 Der für nicht benutzte Fahrkarten gezahlte Fahrpreis wird vom Erwerb bis 9 Tage nach dem ersten Geltungstag der Fahrkarte gegen Rückgabe der Fahrkarte unentgeltlich erstattet, ab dem 10. Tag unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 EUR. Für teilweise benutzte Fahrkarten finden die Regelungen nach Nr. 4.1.1 der BB Personenverkehr Anwendung. Die Erstattung der Fahrkarte ist nur bei der ausgebenden Verkaufsstelle möglich.“

Was mich stutzig macht (Angenommen das oben beschriebene würde so gehen):
Wenn der Schaffner mal nicht das Ticket abstempelt (weil er an diesem Tag und auf dieser Strecke z.B. gerade mal nicht durch den Zug geht), dann könnte man ja sein Ticket zurückgeben und das Geld zurückbekommen!?!?!

Hallo,

Auf dem Ticket steht „Erstattung ab dem ersten Geltungstag 15
Euro“.

Zudem sagen die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bahn:
„4.5.1 Der für nicht benutzte Fahrkarten gezahlte Fahrpreis
wird vom Erwerb bis 9 Tage nach dem ersten Geltungstag der
Fahrkarte gegen Rückgabe der Fahrkarte unentgeltlich
erstattet, ab dem 10. Tag unter Abzug eines
Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 EUR. Für teilweise
benutzte Fahrkarten finden die Regelungen nach Nr. 4.1.1 der
BB Personenverkehr Anwendung. Die Erstattung der Fahrkarte ist
nur bei der ausgebenden Verkaufsstelle möglich.“

Da steht es doch alles. Du kannst es noch umtauschen, hast dafür aber nicht mehr viel Zeit, und EUR 15,- kassiert die Bahn ein.

Was mich stutzig macht (Angenommen das oben beschriebene würde
so gehen):
Wenn der Schaffner mal nicht das Ticket abstempelt (weil er an
diesem Tag und auf dieser Strecke z.B. gerade mal nicht durch
den Zug geht), dann könnte man ja sein Ticket zurückgeben und
das Geld zurückbekommen!?!?!

Das könnte man wohl. Aber erstens einmal verlierst du schon EUR 15,-. Damit sich diese Aktion überhaupt lohnt, muss das Ticket also mindestens EUR 20,- gekostet haben. Wenn du ein ICE-Ticket nimmst, ist das so ungefähr die Fahrt bis zur übernächsten Station. Wie oft ist es dir schon passiert, dass im ICE mehrere Stationen lang kein Schaffner vorbeigekommen ist? … Ganz abgesehen davon begibt man sich meiner Meinung nach auf rechtlich zweifelhaftes Territorium, wenn man eine Fahrkarte umtauscht, die man genutzt hat.

Außerdem haben viele Fahrgäste im ICE solche Aktionen gar nicht nötig (Stichwort: Spesen), von daher denke ich, die Bahn kommt mit ihrer Regelung ganz gut klar.

Schöne Grüße

Petra