nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit kann man von der „Deutschen Rentenversicherung“ unter gewissen Voraussetzungen gezahlte Beiträge zurückfordern. Angeblich werden dabei lediglich die vom Versicherten getragenen Beiträge erstattet, die gezahlen Arbeitgeberanteile streicht die Versicherung ein. Ist das rechtens? mit welcher Begründung?
Das ist richtig. § 210 SGB VI sieht in diesen Fällen nur eine Erstattung der vom Versicherten getragenen Beiträge vor. Eine Erstattung der Arbeitgeberanteile, welche wenn überhaupt ja nur an den Arbeitgeber erstattet werden könnten, ist ausgeschlossen.
Warum das allerdings so ist, weiß ich nicht genau.
Das ist richtig. § 210 SGB VI sieht in diesen Fällen nur eine
Erstattung der vom Versicherten getragenen Beiträge vor. Eine
Erstattung der Arbeitgeberanteile, welche wenn überhaupt ja
nur an den Arbeitgeber erstattet werden könnten, ist
ausgeschlossen.
Angenommen, die Arbeitgeberanteile könnten erstattet werden,
warum sollten diese nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden,
sind sie doch für eben diesen eingezahlt worden?!?!
Angenommen, die Arbeitgeberanteile könnten erstattet werden,
warum sollten diese nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt
werden,
sind sie doch für eben diesen eingezahlt worden?!?!
Hallo!
Hier gibt es aber nun wirklich einen nicht übersehbaren Unterschied: Die Beiträge sind zwar FÜR ihn eingezahlt worden, aber nicht VON ihm.
Warum sollte man etwas erstattet bekommen, dass man selbst nicht bezahlt hat?
Angenommen, die Arbeitgeberanteile könnten erstattet werden,
warum sollten diese nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt
werden,
sind sie doch für eben diesen eingezahlt worden?!?!
Hallo!
Hier gibt es aber nun wirklich einen nicht übersehbaren
Unterschied: Die Beiträge sind zwar FÜR ihn eingezahlt worden,
aber nicht VON ihm.
Warum sollte man etwas erstattet bekommen, dass man selbst
nicht bezahlt hat?
Wenn ein Arbeitgeber freiwiliige Beiträge zu einer privaten Krankenzusatzversicherung bezahlt und diese Versicherung eine Beitragsrückerstattung im Falle von Leistungsfreiheit gewährt, werden diese Beiträge ebenfalls dem Versicherten erstattet, und zwar in voller Höhe.
Wenn die Beiträge zur gRV nicht dem Arbeitnehmer ausbezahlt werden, so ist es zumindest äußerst fragwürdig, warum die Beiträge nicht wenigstens den Arbeitgebern erstattet werden. Für mich bleibt das nicht nachvollziehbar und riecht mal wieder nach staatlicher Bereicherung auf Kosten anderer.
Wenn die Beiträge zur gRV nicht dem Arbeitnehmer ausbezahlt
werden, so ist es zumindest äußerst fragwürdig, warum die
Beiträge nicht wenigstens den Arbeitgebern erstattet werden.
Für mich bleibt das nicht nachvollziehbar und riecht mal
wieder nach staatlicher Bereicherung auf Kosten anderer.
Ich würde das Ganze als Sanierung der GRV verbuchen!
Auf der anderen Seite müssen alle AG’s für ihre GRVpflichtigen die hälftigen Beiträge zahlen, es wäre irgendwo eine Wettbewerbsverzerrung, wenn eine AG sie wiederbekommen würde, eine anderen AG (wenn der AN in GRV bleiben muss) nicht.