Hallo,
ich habe eine kurze Frage: wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Beiträge zu Berufsverbänden (bspw. Architektenkammer etc.) ersetzt bekommt, ist dies ja auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt. Da der erstattete Betrag ja zum Bruttoarbeitslohn zählt.
Muß der Arbeitnehmer dies noch irgendwie in seiner Einkommensteuererklärung „verarbeiten“. Der Arbeitnehmer kann ja sicherlich nicht den Betrag als Werbungskosten ansetzen, da er den Betrag von seinem Arbeitgeber ja ersetzt bekommen hat, oder? Dennoch wurde der vom Arbeitgeber gezahlte Betrag ja bei der Auszahlung an den Arbeitgeber versteuert (Lohnsteuer). Kann sich der Arbeitgeber diese Lohnsteuer wieder zurück holen? Und wenn, wie bzw. wo wäre dies in der Einkommensteuererklärung anzugeben?
Vorab vielen Dank.