Erstattung von Bewerbungskosten

Da ich gerade mit meinem Studium fertig bin geht nun der Bewerbungsmarathon los.
Hier meine Fragen(n) …

  • Welchen Anspruch genau hat der Bewerber auf Erstattung von Kosten (Fahrtkosten?, Spritgeld?, Übernachtung?) ?

  • Wo ist dies (gesetzlich) festgehalten ?

  • Wie läuft es praktisch?

  • Was ist wenn der Arbeitgeber bereits vorher mitteilt, dass er keine Kosten übernimmt; bzw. was ist wenn er dies nicht tut aber sich weigert was zu bezahlen?

Vielen Dank

Benni

Hallo Benjamin,

  • Welchen Anspruch genau hat der Bewerber auf Erstattung von
    Kosten (Fahrtkosten?, Spritgeld?, Übernachtung?) ?

Als Bewerber hast Du einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten gegenüber dem Einladenden - normalerweise 25-30c/km. Es sei denn, der potentielle AG schließt vorher die Übernahme der Kosten aus.

  • Wo ist dies (gesetzlich) festgehalten ?

blbl - k.A.

  • Wie läuft es praktisch?

Unterschiedlich :smile: BASF zahlt z.B. was die Fahrt mit der Bahn 1.Klasse gekostet hätte (zumindest bei mir).
Andere Firmen schicken mit der Einladung gleich ein Formblatt mit oder geben es nach dem Bewerbungsgespräch mit.

  • Was ist wenn der Arbeitgeber bereits vorher mitteilt, dass
    er keine Kosten übernimmt; bzw. was ist wenn er dies nicht tut
    aber sich weigert was zu bezahlen?

Wenn er es vorher mitteilt, kannst Du Dir die Kosten vom Arbeitsamt erstatten lassen. Aber nur, wenn Du vorher zum Arbeitsamt gehst.
Der der AG es nicht vorher mitgeteilt hat und trotzdem nicht bezahlt, kannst u die Kosten schlimmstenfalls einklagen. Aber normalerweise hilft da ein Brief mit einem freundlcihen Hinweis auf die Rechtslage.

Vampy

Vielen Dank

Benni

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, die Kosten eines Vorstellungsgespräches zu tragen, ggfls. inkl. Übernachtung. Gerade grosse Unternehmen wissen das und ich hab auch noch nie von Schwierigkeiten gehört (eher im gegenteil: Köln-München, o-ton: „Wenn Sie kein Auto haben, nehmen Sie halt das Flugzeug und ein Taxi, wir zahlen das!“) Wird die Übernahme von Kosten im Voruas abgelehnt, zahlt das Arbeitsamt, auch die Kosten (kein Ausland und kein Flugzeug, aber durchaus Hotel), das muss aber vorher (!) beantragt werden. Das Arbeitsamt zahlt zudem jährlich maximal 260 € an allgemeinen Kosten für porto und Mappen, aber nicht rückwirkend, also besser mal direkt dort als „arbeitssuchend“ melden, und einen Antrag auf erstattung der Bewerbungskosten stellen…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Und gleich der Erste http://www.bewerbung-schreiben.de/bewerbungskosten.html ist zumindest sachlich brauchbar und sollte Dir Deine Fragen beantworten!

LG
Guido

Hallo

  • Welchen Anspruch genau hat der Bewerber auf Erstattung von
    Kosten (Fahrtkosten?, Spritgeld?, Übernachtung?) ?

Die, die man für erforderlich halten durfte. In der Regel dürfte das auf Fahrkarte Bahn 2. Klasse oder Km-Geld 30 Cent/Km hinauslaufen.

  • Wo ist dies (gesetzlich) festgehalten ?

BGB § 670 Ersatz von Aufwendungen

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags
Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich
halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

  • Wie läuft es praktisch?

Manche Betriebe sprechen Dich darauf an. Andere kannst Du (nach einer Absage) freundlich daran erinnern.

  • Was ist wenn der Arbeitgeber bereits vorher mitteilt, dass
    er keine Kosten übernimmt;

Dann muß er auch nichts zahlen.

bzw. was ist wenn er dies nicht tut
aber sich weigert was zu bezahlen?

Anmahnen. Ggf einklagen oder Mahnbescheid erwirken.

Gruß,
LeoLo