Erstattung von Fahrkosten

Ein Arbeitgeber (öffenlicher Dienst) zahlt seit September 2006 die aufgelaufenen Fahrkosten (Pkw-Fahrten) zu regelmäßig wieder kehrenden
Dienstorten nicht aus.
Gibt es eine angemessene Bearbeitungszeit für diese dienstlich veranlaßten Reisekostenauslagen?
Wieviel Zeit kann sich ein öffentlicher Arbeitgeber mit der Bearbeitung
und Auszahlung dieser Gelder lassen?

Danke für jede sachbezogene Antwort:

Herbert

[Mod] ein M entfernt.

Hallo

Hat der AG dafür mal einen Grund genannt? Oder ist der Anspruch auf die Zahlung an sich unstrittig?

Gruß,
LeoLo