hallo malabarista,
ich weiß nicht, warum ich als experte für rechtsfragen
gelte, will mich aber nicht um eine antwort drücken:
- es gelten die AGB von flug 24.
- der hinflug ist eine kategorie „höhere gewalt“ und
wird in der AGB bestimmt geregelt,
Nein: da gibt es keine „Höhere Gewalt“
- für den rückflug dürftest du die nutzung (so nicht
durch höhere gewalt -Vulkanasche, ect.- geregelt)
aufkommen, denn wenn er statt findet ist ein Platz für
dich reserviert.
Das ist doch eine verdrehte Welt: ich kann nicht hinfliegen aber soll den Rückflug nutzen , - wie geht das ?
- die von flug24 wahrscheinlich als bearbeitsgebühr
verlangte betrag von 30.-euro muß ebenfalls in den AGB
ausgedruckt sein.
Das ist sie. Aber auf diese Art und Weise bin ich dann der Einzige, der den finanziellen Schaden durch die Wolke hat, diese Firma verdient noch daran…
Ich empfehle nach dem studium der AGB noch den besuch
einer verbraucherzentrale - möglicherweise wird es auch
zu sammelklagen von z.b. flug24-geschädigten kommen,
denen man sich anschließen kann/sollte.
Gute Idee. Ich werde mal darauf achten.
In der hoffnung ein bischen geholfen zu haben
Michael Klawitter
Ich habe bei flug24.de einen Flug nach Florenz und
zurück
gebucht. Der Hinflug am 18.4.10 fiel wegen Flugasche
aus.
Jetzt weigern die sich mir den Rückflug zu erstatten
("weil ja
nicht sicher ist, dass der Flug annulliert wird").
Ausserdem
wollen Sie 30 EUR als Gebühr einbehalten.
Kann ich etwas dagegen tun ?