Erstattung von Kosten bei Bewerbungen

Hallo,

ich hatte bislang keine (großen) Probleme meine Kosten von der BA oder dem potentiellen AG zu bekommen, insofern also wirklich „akademisch“.
Ich bin kein Jurist, muss mich aber leider zurzeit viel bewerben.
Nach BGB ??? muss ein AG die Auslagen erstatten, wenn er einen Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch einlädt.

  • immer mehr Unternehmen schreiben gleich, dass die Kosten nicht übernommen werden

  • besonders fragwürdig: auch Behörden schreiben das Gleiche, sie sollten doch besonders eng das BGB befolgen.

Welche rechtliche Konstruktion erlaubt so einen Rechtsbruch?

Vermutlich einfach das Argument: Wird zu teuer.

Toll, mir wird auch einiges zu teuer.

Ich freue mich auf die Ideen, die da ablaufen.

Viele Grüße

Volker

Hi,

Nach BGB ??? muss ein AG die Auslagen erstatten, wenn er einen
Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch einlädt.

in der Tat wird davon ausgegangen. Link: http://www.sakowski.de/skripte/arbeit1.html

Gruß,
Christian

Da liegt ein Missverständnis bei dir vor: Der Ausschluss der Kostenübenahme (im Vorfeld) IST ja rechtmäßig.

Levay