Erstattung von Kosten wegen Dienstreise

Hallo,

ich habe eine Frage zur Erstattung von Kosten, welche durch eine relativ kurzfristige Dienstreise entstehen. Und zwar habe ich seit ca. 6 Monaten Karten für ein Konzert gekauft. Nun soll ich aber in 2-3 Wochen eine Dienstreise für mehrere Tage in das Ausland machen. Dadurch kann ich das Konzert nicht wahrnehmen. Habe ich ein Recht darauf, die Kosten für die Tickets vom Arbeitgeber zu verlangen?

VG

Hallo,

Habe ich ein Recht darauf, die Kosten für die
Tickets vom Arbeitgeber zu verlangen?

Wenn für den Konzerttag Urlaub eingereicht war und genehmigt wurde - dann ja.
Ansonsten: Nein! (Dabei gehe ich davon aus, dass die Dienstreise notwendig ist und nicht etwa angesetzt wurde, um den Konzertbesuch zu verhindern.
Dann gehen nämlich bei einer nüchternen Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Konzertwilligen die Interessen des AG vor.)

Gruss
rambam
(Und ausserhalb der Antwort: was soll ein AG denken, dessen Arbeitnehmer, der von den Geschäften des AG lebt, seine privaten Interessen über das geschäftliche Interesse stellt.)

Hallo Pellaeon,

musst Du denn öfters ins Ausland bzw. steht eine derartige Auslandstätigkeit im Arbeitsvertrag? Wenn ja , wie ist da die Regelung?

Andernfalls nehme ich an, Dein AG sagt Dir, Du möchtest die Karten zurückgeben (soll ja möglich sein) oder weitergeben.

Eine Pflicht, diese zu ersetzen, hat er wohl nicht. Man kann sich aber gerne vor Gericht über alles streiten, ob das dann aber noch sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.

Vielleicht hast Du aber auch einen AG, der das einsieht und die Dienstreise verschiebt. Frag doch einmal!

Freundliche Grüße

CupidoVienna

Ich denke nicht, dass es dafür rechtliche Regeln gibt. Außerdem ist ja noch genug Zeit die Karten zurückzugeben oder an andere Interessenten zu verkaufen.

Hallo Pellaeon,

zu Deiner Frage:

Ich denke, dass Dir rechtlich kein Ersatz zusteht wenn dienstreisen zu Deiner Tätigkeit gehören. Weil Du dann immer damit rechnen musst, dass Du längere zeit unterwegs bist.

Was ich jedoch versuchen würde ist einfach mit Deinem Chef, Abteilungsleiter zu sprechen ob es nicht eine Möglichkeit gibt. VonMensch zu Mensch eben.

Alles gute und viel Erfolg.

Andreas

Hallo,

wenn Sie den Arbeitgeber vor 6 Monaten in Kenntnis gesetzt haben, dass Sie die Karten für den Konzert kaufen wollen und er seine Zustimmung Ihnen gegeben hat, dann es ist eine Erstattung möglich, aber sie müssen nachweisen, dass Sie alles getan haben um die Karten zu veräussern, sonst haben sie kein Recht auf Erstattung. Was Sie in Ihrer Freizeit ist Ihre Angelegenheit.

Gruß
Marinel 1

Hallo,

ich habe eine Frage zur Erstattung von Kosten, welche durch
eine relativ kurzfristige Dienstreise entstehen. Und zwar habe
ich seit ca. 6 Monaten Karten für ein Konzert gekauft. Nun
soll ich aber in 2-3 Wochen eine Dienstreise für mehrere Tage
in das Ausland machen. Dadurch kann ich das Konzert nicht
wahrnehmen. Habe ich ein Recht darauf, die Kosten für die
Tickets vom Arbeitgeber zu verlangen?

Hallo,

Da die Möglichkeit besteht, die Tickets auch privat wieder zu veräußern, kommt als Schadenersatz höchstens die Differenzsumme als Verlust, in Betracht. Das Arbeitsverhältnis hat Vorrang, der private Verlust ist nachrangig. Dazu kommt dann noch die sogenannte Geringfügigkeit der Schadenssumme. Man könnte es schon einklagen, aber die Prozeßkosten und Nebenkosten sind ein Vielfaches höher als der eigentliche Schaden. Letztendlich geht das ganze nach „hinten“ unter Umständen los. Daher sollte man genau überlegen ob man es nicht mit Verlusten, bei gewissen Handelsplattformen wieder verkauft.

Hallo Pellaeon,
auch wenn es ärgerlich ist: es gibt viele „Mitstreiter“, die mehr als nur sehr gerne eine Dienstreise ins Ausland unternehmen würden.
Das Andere und viel Wichtigere ist: auch wenn man das vielleicht nicht sofort sieht, ist eine Auslandsdienstreise eine Erfahrung, die man nicht so einfach bekommt und die DEFINITIV bereichert.
Somit sind die entstandenen Kosten für ein Konzert zwar ärgerlich, aber die Dienstreise überwiegt!
Mein Rat: den Arbeitgeber (möglicherweise) NICHT verärgern und nicht nach der Erstattung fragen (man könnte sonst als kleinlich gehalten werden–> Annahme: es geht hier um 100-150 Euro), sondern im geeignetem Moment die Sachlage erwähnen (damit den Vorgesetzten klar wird, dass Sie einerseits wissen, was für Sie wichtiger ist (–>Dienstreise), andererseits aber soll auch klar werden, dass Sie nicht alles hinnehmen (geeignete Wortwahl vorausgesetzt…). Und die Tickets kann man auch verschenken, oder verkaufen.
Zum Thema direkt: MIR ist kein Recht auf Kostenersatz wegen Dienstreise bekannt.
Viel Erfolg und alles beste.

MfG

Wagner

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Guten Tag,
diese Frage ist ohne nähere Informationen schwer zu beantworten. Es kommt u.a. darauf an, ob es zu Ihrem Beruf gehört, dass sie häufiger Dienstreisen zu machen haben. Ist das der Fall, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Veranstaltung nicht besuchen können. Umgekehrt sieht es aus, wenn die Dienstreise überhaupt nicht zu Ihrem Berufsbild gehört.

Mir freundlichen Grüßen

Martin

Hallo, wenn du urlaub eingereicht hast, für diesen tag und der dadurch ausfällt, müssten sie dir die karten ersetzen.
Gruss Mäggi

Hallo, eine rechtliche Handhabe gibt es hier nicht. Einfach mal den Chef ansprechen, ob er bereit ist die Kosten zu übernehmen. Viele Grüße

Hallo Pellaeon,

hier ist das formale Arbeitsrecht nicht sehr hilfreich, zumal für mich nicht klar ist, wass im persönlichen Arbeitsvertrag vereinbart ist, auch der konkrete Inhalt der Stellenbeschreibung wäre für eine Beurteilung notwendig.

Ich würde auch nicht davon ausgehen, dass die Erstattung der Kosten „verlangt“ werden kann. Kömnnen die Karten nicht zurückgegeben werden? Wenn das nicht geht würde ich das Problem in einem Gespräch versuchen zu regeln.

Rein rechtlich sehe ich keine andere Möglichkeit, kann die Dinstreise nicht auch eine nützliche Sache für die Arbeit, die berufliche Fortentwicklung sein?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Pellaeon,

ich fürchte, auf dem Rechtsweg könnte es schwierig werden. Freizeitaktivitäten werden üblicherweise der privaten Lebensführung zugerechnet, für die Du allein verantwortlich bist. Wenn es möglich ist, versuche über den Betriebsrat oder die Personalvertretung eine befriedigende Lösung zu finden und erkundige Dich auch bei Deiner Gewerkschaft.
Überlege gründlich, ob Du in der Position bist, Deinem Arbeitgeber zu sagen: „Wenn Du willst, dass ich die Dienstreise mache, musst Du mir die Kosten erstatten!“ Wenn Du in der Firma der langjährige absolute Spezialist bist, auf dem man nicht verzichten kann, wird Dein Arbeitgeber sicher keine Probleme machen. Anders könnte es aussehen, wenn Du noch eine Karriere vor Dir hast und ein Popkonzert einer Auslandsdienstreise vorziehst.
Du siehst, die Bandbreite ist ziemlich groß. Wenn Du nichtin einer Gewerkschaft bist und Ihr auch keinen Betriebs- bzw. Personalrat habt, lasse Dich sicherheitshalber von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Das kommt allemal billiger, als wenn Du wegen eines Konzerts eine falsche Entscheidung triffst.

Gruß Fredo

Wenn der Urlaub vorher genehmigt war ja, ansonsten eher nein.