Hallo,
ich brauche Eure Hilfe:
Ich bin selbständig und Alg-II-Aufstocker beim Jobcenter (JC). Am
20.01.2011 bekam ich den Bescheid, dass die Aufstockungssumme für
unseren 4-Pers.-Haushalt 900€ beträgt; die von meiner Seite im Antrag
angegebenen Kosten für Telefon i.H.v. 180€ sowie für Software-Nutzung
i.H.v. 180€ konnten dabei vom JC nicht nachvollzogen werden und
blieben dabei ohne Nachweis unberücksichtigt. Am 25.03.11 dann
kam ein Änderungsbescheid: Die Aufstockung sollte von da an 910€
betragen; Begründung: wurde neu festgesetzt.
Dann kam am 18.05.11 ein weiterer Änderungsbescheid, da wegen meines
Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit eine Neuberechnung des
Aufstockungsbetrages nötig geworden war. Folgende Korrekturen wurden
lt. dem Bescheid vorgenommen:
- „Die Telefonkosten konnten nicht als Ausgabe anerkannt werden, da
nicht Sie, sondern Ihre Frau Vertragspartner der Telekom ist.“ (Da
frage ich mich: Soll ich einen zweiten Vertrag abschließen oder
Kosten sparen?!?) - Die 300€ für die Softwarenutzung wurden mit diesem Bescheid
dagegen berücksichtigt.
Jetzt am 15.05.13 kam erneut ein Änderungsbescheid und ich wurde
aufgefordert, für sechs Monate insg. 1.000€ zurückzuzahlen. Der
Grund: „Keine notwendigen Betriebsausgaben stellen die Kosten für das
Kfz dar.“ – Ich muss dazusagen: Mein Job ist es, verkaufte Ware
ausliefern bzw. zur Post zu fahren!! Oder auch beim Hersteller abholen.