Angenommen jemand erwirbt über Ebay einen Artikel. Anschließend stellt sich heraus, daß der Verkäufer (kein „Privatmann“) nahe am Heimatortes des Käufers wohnt. Der V bietet dem K an, die Ware persönlich zuzustellen, oder daß der K diese beim V abholen kann. Der K nimmt diesen „Service“ wahr; er teilt mit, daß er den Artikel beim V abholen werde und fragt an, wann dies denn genehm wäre. Wider Erwarten ist es für den K schwierig den V betreffend Terminabsprache telefonisch zu errreichen, so saß der K den V daraufhin schriftlich kontaktiert und um persönliche Zustellung des V bittet. Der V willigt ein.
Bei Übergabe packt der K in Anwesenheit des V die Ware aus und stellt auf den ersten Blick keinerlei Mängel fest. Der K übergibt dem V das Geld für die Ware (Kaufpreis ohne Portokosten) und sie verabschieden sich. Am Abend des gleichen Tages betrachtet der K nochmals seinen neu erworbenen Artikel und stellt dabei merkwürdige, pelzige Flecken und einen strengen Geruch an der Ware fest. Diesbezüglich schreibt der K den V an und bittet um Umtausch. Da der V den Artikel nicht noch ein zweites Mal verfügbar hat, bittet der K um Rücküberweisung des geleisteten Geldbetrages. Nachdem der K, wie vom V „gefordert“, den Artikel per Post zurückgeschickt hat, überweist der V dem K nach einiger Zeit das Geld.
Nun stellt der K fest, daß seine aufgebrachten Portokosten nicht zurückerstatten worden sind und schreibt den V diesbezüglich nochmals an und bittet um Überweisung des Betrages für die P.kosten unter Angabe des §439 Abs. II . Der V antwortet, daß dieser § nicht zutrifft, da keine Portokosten nach dem Kauf geleistet wurden, sondern die Ware persönlich zugestellt wurde, zudem, laut V, hätte die Ware gar nicht zurückgenommen werden müssen, etc.
Der K antwortet hierauf. Nun verrechnet plötzlich der V die für den K angefallenen Portokosten für die Rücksendung mit seinen, so daß eine Differenz zulasten des K entsteht, die der V nun fordert.
Fragen:
Hätte der V den Artikel wirklich nicht zurücknehmen müssen?
Erstmal Kompliment für die schöne Formulierung Deines Sachverhaltes! Aber um was für einen Gegenstand geht es denn in Deiner Hausarbeit, äh, in Deinem Fall? Wenn es ein Käsekuchen ist, der pelzige Flecken hat und streng riecht, ist das sicherlich anders zu bewerten als bei einem Stuhl aus Metallrohren.
Klares JA! Re:Erstattung von Porto… nach Rückgabe
Hallo Birte,
ich habe noch keinen Verkäufer gehabt, der nicht auch die Portokosten zurück überwiesen hat.
Da gibt es nur die direkte Frage nach den Porto und der noch ausstehenden Bewertung…
warum handelt es sich um keinen Mangel? Der Zustand der Umverpackung und Accessoires (pelzig fleckig und Geruch), sowie der der Barbie (Geruch) ist ein nicht normaler und akzeptabler Zustand.
Leider kann man die Verpackung, etc. nicht waschen, da es sich um Pappe handelt. Zudem muß erwähnt werden, daß es sich um eine Sammler-Barbie handelt, die, wenn man sie der Verpackung entnimmt, an Wert verliert.
Nehmen wir an, Du würdest ein Bekleidungsstück ersteigern, dieses erreicht Dich aber in einem „verdreckten“ Zustand. Würdest Du dies hinnehmen, weil man das Kleidungsstück ja waschen kann?
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Nehmen wir an, Du würdest ein Bekleidungsstück ersteigern,
dieses erreicht Dich aber in einem „verdreckten“ Zustand.
Würdest Du dies hinnehmen, weil man das Kleidungsstück ja
waschen kann?
Ich würde ersteigerte Bekleidungsstücke immer waschen vor dem Anziehen, aber davon abgesehen liegt kein Sachmangel vor, der zur Wandlung berechtigen würde: