Hallo zusammen
Ich habe eine Frage bezüglich der Erstattung von Portokosten.
Wenn ein Amt regelmäßig die Übersendung von Original-Schriftstücken verlangt, muss dieses Amt dann die Portokosten erstatten oder kann sogar ein ausreichend frankierten Rückumschlag verlangt werden?
Es geht jetzt nicht um irgendwelche Alternativen sondern nur darum ob Erstattung Ja oder Nein (und wenn ja, gibt’s da irgendwo Paragraphen zu).
Da fehlt der Zusammenhang. Warum fordert das „Amt“ Unterlagen an ?
Doch wohl deshalb, weil der Antragsteller etwas vom „Amt“ will und dann ist auch der Antragsteller dafür verantwortlich, dass die Unterlagen vorgelegt werden.
Hallo duck313
wie du jetzt da rein interpretierst, dass ich was vom Amt will, entzieht sich meiner Kenntnis, aber ich will gar nichts vom Amt, sondern das Amt will was von mir und mehr muss man dazu eigentlich auch nicht wissen.