Erstattung von Urlaubsansprüchen

Wie ist folgender theoretischer Fall zu beurteilen, wenn der ehemalige Arbeitgeber die Erstattung von verbleibenden Urlaubsansprüchen auf Basis von 30 Tage vornimmt und nicht wie doch eigentlich vermutet auf 20 Arbeitstage pro monat. Danke!!!

Hi!

20 Arbeitstage geht ja nicht! Der AG hat drei Möglichkeiten:

  1. TATSÄCHLICHE Arbeitstage (also bis auf den Februar ganz selten 20!)
  2. Tatsächliche Kalendertage
  3. Pauschal 30 Tage

Natürlich darf er nicht die Urlaubstage für Tage berechnen, die eh frei sind, also Feiertage, Sonntage und u.U. Samstage.

Da ich aber aus Deiner Frage nicht so ganz schlau werde, bitte ich Dich, mal ein paar Details zu nennen!

Was genau hat denn der fiktive AG bei der fiktiven Berechnung gemacht? :wink:

LG
Guido

Hallo Guido,
danke für deine Antwort.

20 Arbeitstage geht ja nicht! Der AG hat drei Möglichkeiten:

  1. TATSÄCHLICHE Arbeitstage (also bis auf den Februar ganz
    selten 20!)
  2. Tatsächliche Kalendertage
  3. Pauschal 30 Tage

Es geht um die Ausbezahlung (Berechnung) von 4 Resturlaubstagen, die der Arbeitnehmer aufgrund einer Kündigung nicht mehr nehmen konnte. Wird jetzt für die Berechnung Grunlage 20 Tage oder 30 Tage genommen für die Berechnung. Also monatl. Gehalt / 20 * Resturlaubstage oder
monatl. Gehalt / 30 * Resturlaubstage.
Hoffe, dass es jetzt klarer ist. Danke

Hi!

Weder noch!

Das Einkommen der letzten drei Monate (eigentlich richtig wären 13 Wochen) vor der Urlaubsberechnung wird auf die durchschnittlichen ARBEITSTage dieser drei Monate umgelegt.
Das Ergebnis dann mal 4!

Beispiel: Abgeltung im April
Januar 22 Tage mit 2200€
Februar 20 Tage mit 2100€
März 21 Tage mit 2300€

6600 € durch 63 Tage gleich 104,76€
104,76€ mal 4 = 419,04€

Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Urlaubstage als Arbeitstage definiert sind, was aber im Normalfall so ist…

LG
Guido