Erstattung Vorstellungskosten Buchung

Hallo,

eine Bewerberin, die bei uns zum Vorstellungsgespräch war, hat uns ihre Bahnfahrkarte mit der Bitte um Erstattung nachträglich zugesendet. Der Betrag beläuft sich auf 61 €, 19% Steuer ist auf der Karte ausgewiesen. Darf ich diese Erstattung der Vorstellungskosten auch mit Vorsteuer buchen? Gekauft hat sie die selber, Name steht nicht drauf. Danke für Eure Antwort!

Das sollte möglich sein.

Hallo,
die Fahrkarte kann mit 19 % Steuerabzug gebucht werden - Steuer ist ja entrichtet worden.

ganz normale Kosten. Klar mit VoSt. Bewerber Namen vormerken.
Grüße

Normalerweise erstattet man die Reisespesen der Bewerber am Tag der Vorstellung, nach Vorlage der tickets inklusive Vorsteuer (Regel CH)
und verbucht den ausgewiesenen Be-
trag. Im Netz kann man die Kosten kon
trollieren. Alles hängt jedoch von der
Generosität des Anstellers ab.
mfG
Erwin

Wenn die betriebliche Ausgabe begründet ist, dann selbstverständlich. Für Kleinbetragsrechnungen bis 150 € sind namentliche Angaben des Empfängers nicht erforderlich (UStDV § 33)

Hallo,

ich bin bei www als Interessent und nicht als Experte angemeldet und von daher der falsche Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Ollie123,

du kannst diesen Aufwand genauso verbuchen, wie als wär er von einem eigenen Mitarbeiter verursacht worden.

Folglich darfst du die Vorsteuer abziehen, der Nettobetrag wandert in den Aufwand, die Bewerberin kriegt den Bruttobetrag ausgezahlt.

Grüße,

Sun-E

Hallo Ollie123,

natürlich darfst Du bei der Erstattung auch die Vorsteuer ziehen. Vorraussetzung ist allerdings das Deine Firma nicht gemeinnützig und somit nicht Vorsteuerabzugs berechtigt ist.

Hallo Ollie123,

Sorry für die späte Antwort. Du mußt sogar die Vorsteuer ausweisen, denn Du hast ja einen „Aufwand für Bewerbungen“ bezahlt. Somit buchst Du wie folgt:

Vorsteuer 11.59 € & Aufwand für Bewerbungen 49,41 € an Bankkonto 61,00 €

Also viel Erfolg…

Hallo, ist das üblich, dass Ihr Kosten für
Vorstellungsgespräche erstattet? Wird eigentlich sonst schon im Vorfeld ausgeschlossen. Da es ja eigentlich eine „Rechnung“ der Bewerberin an die Firma ist, darf bei Privatpersonen keine Umsatzsteuer ausgewiesen und damit Vorsteuer gezogen werden.
MfG P.D.

Hallo !
wenn Sie kein spezielles Konto fuer Personalsuche bereits haben, dann buchen Sie es mit dem vollen Vorsteuerabzug auf „sonstigen Personalaufwand“. ist ja fuer Ihr Unternehmen im Rahmen ihres Unternehmens…

viele Gruesse aus Kambodscha
Gerd Mueller

Also wenn kein Name draufsteht würde ich einfach mit Steuer buchen und gut ist.

Hallo ollie,

bin natürlich kein steuerberater, aber ich sehe keine probleme darin, die vorsteuer zu ziehen.

Es handelt sich nicht um eine ust-freie rechnung der bewerberin sondern um eine von dir gezahlte bahnfahrte. Nur, dass der zahlungsweg den umweg über die bewerberin genommen hat.

Gruß, newjörg