Erstattung Zahnersatz Krankenkasse

Hallo Zusammen,

ich befinde mich in der Privatinsolvenz jedoch noch nicht in der WVP.

Weil mir ein Zahn abgebrochen ist, habe ich nun eine Brücke benötigt. Durch meine Inso hat der Zahnarzt auf Vorkasse abzgl. des Festzuschusses von 420,00€ bestanden. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 1.700 € abzgl. Festzuschuss also ca. 1.300,00€ Vorkasse. Da ich leider arbeitslos gworden bin, habe ich einen Härtefallantrag bei der krankenkasse gestellt. Hier bekomme ich nun nachträglich den doppelten Festzuschuss, sprich 420,00€ erstattet. Zusätzlich habe ich eine Zusatzversicherung, die mir ebenfalls noch einmal den Festzuschuss, sprich noch einmal 420,00€ erstatten.

Nun meine Frage, muss ich diese Rückzahlungen an den Insolvenzverwalter abtreten? Das wäre blöd, da mir ein Freund das Geld geliehen hat und ich es ihm eigentlich davon zurück geben müsste.
Insgesamt zahle ich ja trotz Erstattungen ca. 500,€ drauf.

Vielen Dank für die Sntworten!

hallo, da bin ich leider überfragt
gruß
michael

Frag doch einfach den IV. es bringt nix geld verstecken zu wollen damit versaust du dir die INSO

hallo, da bin ich leider überfragt
gruß
michael

Tja, mein Insoverwalter auch :wink: sehr sxhwammiges Thema, trotzdem Danke!
Gruss

Frag doch einfach den IV. es bringt nix geld verstecken
zu wollen damit versaust du dir die INSO

Hab auch nicht vor das Geld zu vestecken! Nur selbst der IV ist damit überfragt…trotzdem Danke für die Antwort

Sie haben vorher nicht gefragt, warum fragen Sie also NACHHER?

Sie konnten sich bereits gar kein Darlehen beim Freund nehmen, denn nach den Regeln der InsO hätten Sie das empfangene Geld dem Verwalter geben müssen. Da Sie sich vorher nicht um ein korrektes Vorgehen bemüht haben, müssen Sie es auch nachher nicht.

Also versuchen Sie sich weiter durchzuwurschteln. VIEL GLÜCK!

Hallo,

egal in welcher Phase des Insolvenzverfahrens Sie sich befinden, sobald das Gericht den Beschluss für die Eröffnung der Insolvenz bekannt gemacht hat und ein Insolvenzverwalter benannt wurde, sind Sie diesem über jede Form der Einkünfte Rechenschaft pflichtig. Fragen Sie Ihren Insolvenzverwalter doch telefonisch an, wie Sie sich hierbei korrekt verhalten. Er muss Ihnen hierzu Auskunft erteilen.
Nach einer korrekten Abrechnung des Sachverhaltes zahlen Sie ja trotzdem zu und das immerhin mit 500 €, so dass eigentlich ja keine Einnahmen vorlagen und damit sollte der Fall abgeschlossen sein.

Wir hoffen wir konnten helfen.

sorry, habe leider noch nicht so viel Ahnung, ich versuche mich mal schlau zu machen.

Trotzdem danke und Gruss

hallo, da bin ich leider überfragt
gruß
michael

jIh darf es wohl behalten, da die Zahlung zweckgebunden und keine Bereicherung ist. Danke!

sorry, habe leider noch nicht so viel Ahnung, ich versuche
mich mal schlau zu machen.

Hallo,

vielen Dank. Nach Ücksprache darf ich es wirklich behalten, da die Zahlung zweckgebunden und keine Bereicherung ist. Vielen Dank für die Antwort, wollte nur keinen Fehler machen.