Hallo Zusammen,
ich befinde mich in der Privatinsolvenz jedoch noch nicht in der WVP.
Weil mir ein Zahn abgebrochen ist, habe ich nun eine Brücke benötigt. Durch meine Inso hat der Zahnarzt auf Vorkasse abzgl. des Festzuschusses von 420,00€ bestanden. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 1.700 € abzgl. Festzuschuss also ca. 1.300,00€ Vorkasse. Da ich leider arbeitslos gworden bin, habe ich einen Härtefallantrag bei der krankenkasse gestellt. Hier bekomme ich nun nachträglich den doppelten Festzuschuss, sprich 420,00€ erstattet. Zusätzlich habe ich eine Zusatzversicherung, die mir ebenfalls noch einmal den Festzuschuss, sprich noch einmal 420,00€ erstatten.
Nun meine Frage, muss ich diese Rückzahlungen an den Insolvenzverwalter abtreten? Das wäre blöd, da mir ein Freund das Geld geliehen hat und ich es ihm eigentlich davon zurück geben müsste.
Insgesamt zahle ich ja trotz Erstattungen ca. 500,€ drauf.
Vielen Dank für die Sntworten!