soweit ich weiss, beteiligt sich jede GKV an Fahrkostenerstattung die in Verbindung mit dem Leistungskatalog stehen. Der Patient beteiligt sich mit höchstens 10 % an den Kosten. Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass bei einem Arbeitsunfll die Berufsgenossenschaft nicht in die Pflicht genommen werden kann.
Zur Leistung zählt:
Fahrten zur stationären KH-Behandlung
Rettungsfahrten zum KH
Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Ausnahmefällen (liegt hier m.E. vor)
vor- und nachstehende Behandlung im KH und für Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn dadurch ein stationäre KH-Behandlung vermieden oder gekürzt wird
Stelle einfach einen Antrag auf Kostenerstattung bei deiner GKV. Wahrscheinlich werden sie es übernehmen und anschliessend der BG in Rechnung stellen oder bei Ablehnung dir den Hinweis geben, dass die BG dafür zuständig ist.
leider schreibst Du nicht, ob Du zu einem so genannten D-Arzt
geschickt worden bist, denn das ist IMHO zwingend bei einem
Arbeitsunfall.
Ja, ich hatte auf jeden fall so einen D-Arzt bericht in der
Hand, aer was bringt mir dieser?
Die Anerkennung Deiner Berufsgenossenschaft o. ä. als Arbeitsunfall. Denn das bekommst Du vielleicht nicht mit, aber im Hintergrund kommen in diesem Falle die Gelder aus anderen Töpfen, und das kann eben auch bedeuten, dass Du bestimmte Aufwendungen erstattet bekommst, die Du bei „normaler“ Krankheit nicht erhalten würdest.