Erstattungsanspruch der Abgeltungssteuer?

Hallo liebe Community,
angenommen, ein unbeschränkt Steuerpflichtiger hat nur steuerpflichtiges Einkommen aus Zinsen (z.B. 10.000 Euro) und einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung (z.B. -10.000 Euro) - sonst keine weiteren Einnahmen (um es zu vereinfachen). Die Summe der steuerpflichtigen Einnahmen beträgt somit 0 Euro.
Allerdings hat die Bank auf die Zinsen die Abgeltungssteuer (25% = 2.500 Euro plus Solizuschlag) pauschal an das Finanzamt abgeführt.
Erstattet das Finanzamt diese Abgeltungssteuer + Solizuschlag mit der nächsten Einkommensteuererklärung oder nicht? Das Steuerprogramm Quicksteuer 2011 meint nein.
Danke für fachlich fundierte Antworten.
Sebbistier

Hallo, m.E. volle Erstattung. Gruß

m. E. auch.
Außerdem empfiehlt sich ein Antrag auf eine NV-Bescheinigung.