Erstattungsanspruch des JobCenters bei nachtr. Rentenzahlung

Moin.
Frau H. hat laufend ALG 1 bzw. Krankengeld und ergänzende Leistungen (ALG 2) bis Februar 2013 bezogen. Ein Rentenantrag wurde in 2012 gestellt und nach erfolgtem Widerspruch wurde die vorl. EU-Rente rückwirkend ab Mai 2012 bewilligt. Die erste Rentenzahlung erfolgte für März 2013. D.h. Arbeitsagentur und Krankenkasse haben einen Erstattungsanspruch an die DRV. Auch das JobCenter hat Ansprüche angemeldet, die jedoch noch nicht beglichen worden sind. Lt. Aussage der DRV ist eine Erstattung noch nicht möglich, da ein Urteil abgewartet werden soll, ob das JC überhaupt einen Erstattungsanspruch hat. Weiß jemand von Euch, welches Gericht hierzu bis Ende Juli eine Entscheidung treffen sollte (so war die Aussage der DRV) und ob hierzu bereits ein URteil gefallen ist? Für Antworten wäre ich dankbar.

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Hallo

Weiß jemand von Euch, welches Gericht hierzu bis Ende Juli eine Entscheidung treffen sollte (so war die Aussage der DRV) und ob hierzu bereits ein URteil gefallen ist? Für Antworten wäre ich dankbar.

Ich würde auf dieser Seite danach suchen, rechts unter ‚Tacheles Rechtsprechungsticker‘
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Viele Grüße